Ein Unfall ist das unwillkommenste Ergebnis, dem der Fahrzeughalter ebenso wie die Kfz-Versicherung ungern entgegensehen. Leider kommt es bei der Untersuchung des Unfallhergangs häufiger zu Rahmenbedingungen, die nicht denen des Kfz-Versicherungsvertrags entsprechen. Hierzu gehört beispielsweise, dass der Fahrer nicht eingetragen ist und Probleme mit dem Schadenersatz durch die Versicherungspolice drohen.
Der Grund für eine Einschränkung des Nutzungskreises eines Fahrzeugs ist die Möglichkeit, hierdurch einen Rabatt auf den Jahresbeitrag der Kfz-Versicherung zu erzielen. Viele Versicherungen belohnen es bei der Tarifierung, wenn ausschließlich ein erfahrener Fahrer als Versicherungsnehmer auftritt und lediglich dieser zum Nutzungskreis für das Fahrzeug zählt. Auch für ihn und den Lebenspartner können noch Rabatte erzielt werden, wenn hierdurch z. B. die Kinder des Versicherungsnehmers als Fahranfänger ausgeschlossen werden. Nutzt eine solch ausgeschlossene Person dennoch das Fahrzeug und es kommt zu einem Unfall, sind Konsequenzen im Rahmen der Versicherungspolice zu fürchten.
Viele Versicherungsnehmer fürchten, dass durch einen falschen Nutzer des Fahrzeugs der komplette Versicherungsschutz verloren geht und sämtliche Kosten des Unfalls aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Dieses Horrorszenario tritt in der Praxis aber faktisch nicht ein, da hier andere Regelungen der Kfz-Versicherung zum Einsatz kommen. Diese ist dem Unfallgegner grundsätzlich zu einem Schadenersatz nach dem Unfall verpflichtet, hat jedoch ihrem Versicherten durch Berücksichtigung eines falschen Nutzungskreises zu Unrecht gewisse Rabatte bei der Tarifierung gewährt. Anstelle des Verlusts des gesamten Versicherungsschutzes ist daher eine Neutarifierung üblich, die höhere Kosten für die Kfz-Versicherung mit sich bringt.
War der Fahrer nicht eingetragen, der den Unfall erzeugt hat, wird zunächst dessen Beziehung zum Versicherungsnehmer überprüft. Handelte es sich z. B. um den Lebenspartner oder ein Kind des Versicherten, werden im Regelfall andere Maßstäbe als bei einem völlig fremden Fahrzeugnutzer angelegt. Zudem wird überprüft, wie lange der Vertrag bereits bestand und eine Nutzung durch einen Fremdnutzer potenziell möglich war. Der Versicherungstarif wird auf Basis dieser Daten neu durchgerechnet und die Versicherungspolice neu erstellt, diesmal allerdings ohne den zuvor eingeräumten Rabatt für den Nutzungskreis. Für den Versicherten bedeutet dies Nachzahlungen für Versicherungsbeiträge der vergangenen Jahre, stets in einer individuell ermittelten Höhe.
Da dem Versicherungsnehmer unterstellt wird, bewusst falsche Angaben für einen günstigeren Beitrag in der Kfz-Versicherung gemacht zu haben, wird ergänzend zu den genannten Nachzahlungen eine Vertragsstrafe fällig. Die Höhe dieser Strafe wird durch die Versicherungsbedingungen festgelegt und liegt häufig bei einem oder zwei kompletten Jahresbeiträgen. Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Kfz-Versicherung und Versichertem grundlegend zerstört sein, z. B. durch weitere Vorfälle in der Vergangenheit, kann der Versicherer auch eine Kündigung aussprechen. Dieses Recht hat nach jedem Unfall bzw. Schadensfall auch der Versicherungsnehmer.