Junge Führerscheinbesitzer nutzen gerne das Fahrzeug ihrer Eltern, um hiermit ihre ersten Fahrerfahrungen zu sammeln. Richtet der Sohn oder die Tochter auf einer ihrer ersten Fahrten einen Unfall an oder sorgt für einen anderen Schaden, sind viele Versicherungsnehmer um den gültigen Versicherungsschutz besorgt, denn oftmals sind Kinder nicht als zulässige Fahrer im Nutzungskreis eingetragen.
Mit der Einschränkung der Fahrzeugnutzer bieten fast alle Kfz-Versicherungen in Deutschland eine Option, die jährlichen Beiträge etwas zu reduzieren. Wird als Fahrer eines Fahrzeugs z. B. ausschließlich ein Erwachsener mit einer hohen Fahrerfahrung und vielen Jahren unfallfreien Fahrens angegeben, stellt dieser für die Kfz-Versicherung ein eher geringes Risiko in der Absicherung dar. Der Nachwuchs eines Versicherungsnehmers, der nach Erwerb des Führerscheins kaum über Erfahrungen hinter dem Steuer verfügt, treibt hingegen als Risikofaktor die Kosten für den Versicherungsschutz nach oben. Aus diesem Grund geben viele Versicherte gerne einen sehr eingeschränkten Nutzungskreis an, um von günstigen Versicherungsbeiträge zu profitieren.
Gelegentlich tauchen Gerüchte im Internet auf, dass nach einem Unfall oder einem Schaden mit einem nicht eingetragenen Fahrer automatisch das Anrecht auf Versicherungsleistungen erlischt. Dies ist in der Praxis jedoch nur sehr selten der Fall, die Betroffenen haben sich meist schon im Vorfeld als unseriöse Vertragspartner erwiesen oder fordern sehr häufig Leistungen von der Kfz-Versicherung ein. Grundsätzlich kann also auch dann mit einem Schadenersatz gerechnet werden, wenn ein nicht eingetragener Sohn bzw. eine Tochter am Steuer saßen, dennoch müssen finanzielle Konsequenzen in Kauf genommen werden.
Die meisten Versicherungen werten einen Schaden oder Unfall der oben beschriebenen Weise wie folgt: Der Versicherungsnehmer hat willentlich oder versehentlich falsche Angaben über den Nutzungskreis gemacht und deshalb zu geringe Versicherungsbeiträge gezahlt. Die Beiträge werden daher neu kalkuliert, dieses Mal auf Basis des tatsächlich gegebenen Nutzungskreises. Dies führt unmittelbar zu höheren Beiträgen, die der Versicherungsnehmer nachzuzahlen hat, schlimmstenfalls über einige Jahre hinweg. Dies stellt zwar eine unerwartete, finanzielle Belastung dar, ist jedoch fast immer die günstigere Variante, als den Schaden komplett aus eigener Tasche zu bezahlen.
Natürlich kann die Kfz-Versicherung das eigene Verhalten als bewusste Täuschung ansehen, weshalb gelegentlich die Versicherungen eine Kündigung des Vertragsverhältnisses anstreben. Der aktuelle Unfall oder Schaden bleiben hiervon unberührt und werden selbst im Kündigungsfall noch übernommen. Zusätzlich zu den oben genannten Beitragsnachzahlungen sollte sich der Versicherungsnehmer allerdings auf eine sogenannte Vertragsstrafe einstellen. Diese liegt üblicherweise im Bereich von ein bis zwei Jahresbeiträgen und ist in ihrer Höhe in den Versicherungsbedingungen exakt festgehalten. Nach Begleichen des Schadens hat auch der Versicherte die Möglichkeit, sich mit einem Sonderkündigungsrecht von der Kfz-Versicherung zu trennen und anderweitig abzuschließen.