Die Teilnahme am begleiteten Fahren gehört in Deutschland und anderen europäischen Nationen zu einer relativ neuen Entwicklung. Mit ihr soll es jungen Fahrern ermöglicht werden, schon vor Erreichen des 18. Lebensjahres Erfahrungen hinter dem Steuer zu sammeln. Für die Berechnung der Kfz-Versicherung gehen die einzelnen Versicherungsgesellschaften aktuell noch sehr unterschiedliche Wege.
Grundsätzlich dürfen auf deutschen Straßen nur Personen ein KFZ führen, wenn diese ihre Fahrprüfung bestanden haben und somit im Besitz eines Führerscheins sind. Eine Ausnahme stellt das Fahren in Begleitung mit einem Fahrschullehrer dar, seit wenigen Jahren wurde durch den Gesetzgeber noch eine zweite Ausnahme geschaffen. In diesem Fall kann sich der Fahranfänger kurz vor seiner Fahrprüfung und im Lebensalter 17 ans Steuer setzen, wenn als Beifahrer ein erfahrener Führerscheinbesitzer fungiert. Üblicherweise ist dies der Vater oder der Mutter, aber auch andere Erwachsene mit Führerschein sind zur Teilnahme am begleiteten Fahren auszuwählen.
Auch wenn ein Erwachsener den jungen Fahranfänger begleitet, ist das Risiko eines Schadens durch eine falsche Reaktion am Steuer weiterhin gegeben. Bei der Berechnung der Kfz-Versicherung wird dies folglich von allen Versicherungsgesellschaften berücksichtigt, das Fahrzeug gilt folglich als Wagnis mit einem größeren Risiko. Sollte der Versicherungsnehmer, der im Regelfall auch der Fahrzeughalter ist, in ein begleitendes Fahren seines Sohns oder seiner Tochter einwilligen, ist dies der Versicherung zu melden. Hier kommt es zu einer neuen Berechnung des individuellen Tarifs, wobei je nach Gesellschaft mit völlig unterschiedlichen Maßstäben gearbeitet wird.
Wie ein Kfz-Versicherungsvergleich schnell zeigt, gehen die Versicherungen noch sehr uneinheitlich mit der Teilnahme am begleitenden Fahren um. Zwar wird die Versicherung aufgrund des größeren Schadensrisikos in allen Fällen teurer, allerdings fällt der Zuschlag bei der Berechnung der Kfz-Versicherung sehr unterschiedlich aus. Einzelne Versicherungen entscheiden sich aktuell nur für einen sehr geringen Zuschlag, den der Versicherungsnehmer für ein oder zwei Jahre als Periode des begleitenden Fahrens gerne akzeptiert. Bei anderen Gesellschaften kommt es zu erheblichen Verteuerungen, die fast bis hinauf zu einer Verdoppelung des aktuellen Jahresbeitrags der Kfz-Versicherung reichen.
Wer abschätzen kann, dass das eigene Auto für ein begleitendes Fahren genutzt werden soll, kann mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich den passenden Versicherungsanbieter für seine Wünsche finden. Sollte sich beim Kfz-Versicherungsvergleich herausstellen, dass der aktuelle Versicherer hohe Zuschläge verlangt, ist über einen Wechsel der Versicherung nachzudenken. Da dieser erst zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft tritt, ist ein rechtzeitiges Informieren über sämtliche Tarife unerlässlich. Bei den meisten Versicherungen sind Versicherungsjahr und Kalenderjahr gleichbedeutend – ein Wechsel der Kfz-Versicherung sollte daher bereits überdacht werden, wenn der eigene Nachwuchs sechzehn Jahre alt ist.