Auto war 1 Jahr abgemeldet welche Schadensfreiheitsklasse

Eine möglichst hohe Schadensfreiheitsklasse zu erreichen, liegt im Interesse aller Kunden einer Kfz-Versicherung, da hiermit steigende Rabatte auf den Jahresbeitrag verbunden sind. Hierbei wird jedoch üblicherweise vorausgesetzt, dass es keine Unterbrechungen bei der Anmeldung eines KFZ gegeben hat. Wird das Fahrzeug 1 Jahr abgemeldet, droht je nach Versicherung eine Rückstufung.

Die Aufgabe der Schadensfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung

Viele Faktoren, die zur Berechnung des Jahresbeitrags einer Kfz-Versicherung herangezogen werden, kann der Versicherte leider nicht beeinflussen. Eine Ausnahme stellt die Schadensfreiheitsklasse dar, mit der er persönlich für ein sicheres und schadenfreies Fahren belohnt wird. Mit jedem Jahr, in dem keine Schadensmeldung an seine Versicherung gegangen ist, findet eine Hochstufung in die nächsthöhere SF-Klasse statt. Mit jeder dieser Klassen ist ein bestimmter Prozentsatz verbunden, der im Laufe der Jahre sinkt und direkt auf den Grundbeitrag der Kfz-Versicherung angerechnet wird. Die Versicherungskosten werden also fortlaufend billiger, je mehr Jahre schadenfrei überstanden werden.

Auto abgemeldet: Die aktuelle Schadensfreiheitsklasse beibehalten

Das Auto war 1 Jahr abgemeldet oder führt der Versicherungsnehmer über einen noch längeren Zeitraum kein Fahrzeug, ist die Schadensfreiheitsklasse zunächst einmal gefährdet. Dies heißt zwar nicht, dass eine direkte Rückstufung oder der komplette Verlust der bisherigen SF-Klasse eintritt, allerdings wirkt sich das abgemeldete Fahrzeug im Laufe der Zeit bei vielen Versicherungen negativ auf diesen Kostenfaktor aus. Die Versicherungen in Deutschland verfolgen keine einheitliche Regelung, so dass ein gezielter Blick in die Versicherungsbedingungen des Unternehmens nötig ist. Mittlerweile wird sich jedoch fast ausnahmslos an die Musterbedingungen des Verbandes gerichtet, die abhängig vom Versicherer noch modifiziert werden.

Auto war abgemedlet: Rückstufung oder kompletter Verlust der Schadensfreiheitsklasse?

Die genannten Musterbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer in jedem Jahr um eine SF-Klasse zurückgestuft wird, in denen keine Anmeldung eines Fahrzeugs und somit auch kein Versicherungsschutz vorlag. Wird ein Fahrzeug also für 1 Jahr abgemeldet und erst hiernach wieder in gewohnter Weise angemeldet, findet der Einstieg in der nächstniedrigen SF-Klasse statt. Diese Regelung wird bis zu einem Zeitraum von sieben Jahren fortgeführt. Sollte nach mehr als sieben Jahren ein erneuter Versicherungsschutz gewünscht sein, wird nicht mehr auf die bereits erreichte SF-Klasse zurückgegriffen. Natürlich kann eine Versicherung mit kundenfreundlichen Regelungen noch eine längere Frist in ihren Versicherungsbedingungen in Aussicht stellen.

Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung vor der Unterschrift genau prüfen

Wie die Regelung mit dem Erhalt der Schadensfreiheitsklasse deutlich macht, lassen sich nicht alle Tarifelemente mit einem Vergleichsrechner für die Kfz-Versicherung erfassen. Dieser dient zwar als wichtige Möglichkeit zur Tarifanalyse und bringt kostengünstige Versicherungsangebote auf den Bildschirm, vor einer zu schnellen Vertragsunterschrift ist aus Gründen solcher Vertragsdetails allerdings abzuraten. Umso wichtiger ist es, genauer auf die Versicherungsbedingungen der Anbieter zu schauen, die für einen Wechsel in Betracht gezogen werden. Oftmals zeigt sich erst im Detail, bei welchen Kfz-Versicherungen mit kundenfreundlichen Regelungen gerechnet werden kann.

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