Eine Insassenunfallversicherung schützt Mitfahrer vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall. Der Insassenschutz umfasst Leistungen für den Todesfall sowie bei einer dauerhaften Invalidität. Da die Leistungen nur bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug gezahlt werden, ist die Prämie im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung deutlich geringer.
Ein Insassenschutz kann zusätzlich zur regulären Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Dabei können Autofahrer zumeist zwischen zwei unterschiedlichen Modellen wählen. Bei Versicherungen mit einem sogenannten Pauschalsystem wird eine Versicherung für das komplette Fahrzeug vereinbart. Bei einem Unfall wird diese dann durch die jeweilige Anzahl der Mitfahrer geteilt. Angenommen es besteht eine Insassenunfallversicherung mit einer Deckung von 100.000 Euro, dann würde bei vier Beifahrern jeder eine Schadensleistung von 25.000 Euro erhalten. Die Alternative hierzu ist das Platzsystem, bei dem für jeden Sitzplatz eine separate Versicherungssumme vereinbart wird. Der Sitz des Fahrers kann ebenfalls einzeln versichert oder komplett vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.
Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine reine Summenversicherung. Das heißt, bei einem Schadensfall muss die Versicherung die vertraglich vereinbarte Summe bezahlen. Dabei spielt die Schuldfrage keinerlei Rolle. Bedingung ist jedoch, dass der Unfall in Verbindung mit dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden sein muss. Hierzu gehören auch Schadensfälle, die sich beim Be- und Entladen bzw. beim Ein- und Aussteigen ereignen.
Der Insassenschutz umfasst alle Mitfahrer eines Fahrzeugs. Versichert sind Unfälle, die nicht durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Liegt die Schuld bei einem anderen Verkehrsteilnehmer, so muss dessen Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Dazu leistet die Insassenunfallversicherung eine Zuzahlung wenn bein einem Unfall im Ausland nicht der komplette Schaden durch die ausländische Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Dazu sind auch Unfälle mit Radfahrern oder Fußgängern abgesichert, die über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügen.
Bei einer dauerhaften Invalidität zahlt die Versicherung eine Invaliditätsleistung. Die Höhe hängt dabei immer vom jeweiligen Grad der Beeinträchtigung ab. Dazu besteht noch die Möglichkeit, ein Krankenhaustagegeld oder ein Genesungsgeld zu vereinbaren. Für den Fall, dass ein Mitfahrer im Laufe eines Jahres nach einem Unfall verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung. Bei Kindern unter 14 Jahren ist diese zumeist auf einen Betrag von 5.000 Euro begrenzt.