Als deutscher Bürger, der ein Auto sein eigen nennt, ist man vertraut mit der Pflicht eine Haftpflichtversicherung für sein angemeldetes Fahrzeug zu haben. So sind andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls abgesichert und auch der Fahrzeughalter selbst kann beruhigt auf die Versicherung bauen und wird nicht durch einen Unfall hoch verschuldet. Doch wer zahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug? Hierfür gibt es die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung fürs Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung deckt alle Kosten ab, welche durch einen Brand, eine Explosion oder auch einen Diebstahl entstehen. Ob Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, ihr Auto ist versichert und auch Schmor-, Haarwild- oder Marderschäden reißen keine finanziellen Lücken in ihren Haushaltsetat.
Dagegen ist beim Vollkasko auch der Schaden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall versichert, selbst wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Mutwillige und böswillige Schäden am eigenen Fahrzeug durch unbekannte Dritte sind auch kein finanzielles Problem mehr.
Im generellen wird man wohl einen Neuwagen auf jeden Fall mit einer Vollkaskoversicherung absichern, denn ein Schaden am Fahrzeug, der nicht versichert wäre oder gar zum Totalschaden führen würde, könnte für die Reparatur oder den Neuerwerb des Fahrzeugs eine Verschuldung nach sich ziehen. Vor allem aber sollte der Neuwagen Vollkasko versichert sein, wenn er mit einer Finanzierung gekauft wurde. Sonst hat man im Bedarfsfall nicht nur die Kosten für den Neuerwerb zu tragen, nein auch die Kosten für den Fahrzeugkredit müßten immer noch abgetragen werden. Also eine doppelte Belastung ohne doppelten Nutzen.
Aber nicht nur ein Neufahrzeug kann enorme Kosten beim Erwerb bereiten, auch ein Gebrauchtwagen kann sehr teuer sein, und je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs lohnt sich für den Gebrauchtwagen auch die Vollkaskoversicherung. Generell kann man sagen, ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen, ein Fahrzeug, daß mit einem Kredit finanziert wurde, sollte auch Vollkasko versichert sein.
Experten schlagen vor, das Fahrzeug in den ersten drei Jahren Vollkasko zu versichern und sich danach zu überlegen, auf Teilkasko zu wechseln. Doch sollte bei einer Versicherung immer die Länge des Kredites den Zeitpunkt des Wechsels von Vollkasko zur Teilkasko bestimmen. Ansonsten reicht die Teilkaskoversicherung vollkommen aus.