Sollte man auf die Teilkasko verzichten

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Generell muss zunächst einmal festgehalten werden, dass die Kfz-Versicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit der Kfz-Versicherung werden Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen und Gütern abgedeckt. Bei der Kaskoversicherung werden zusätzlich zu Schäden an fremden Fahrzeugen auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen. Die Kaskoversicherung kann in Form einer Teilkaskoversicherung und als Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Während die Teilkaskoversicherung den Versicherungsnehmer gegen Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch und Elementarschäden wie Überschwemmungen, Blitzschlag, Hagel und Sturm absichert, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich auch Schäden durch Dritte, die von diesen nicht selbst bezahlt werden können, weil diese keine Versicherung besitzen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind.

Sollte man auf die Teilkasko verzichten?

Im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Teilkaskoversicherung auf freiwilliger Basis. Ob der Abschluss einer Teilkaskoversicherung zu empfehlen ist, hängt immer von den individuellen Umständen ab: Neben der aktuellen finanziellen Situation sind auch Art und Alter des Fahrzeuges von Bedeutung. Bei einem Neuwagen ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung absolut empfehlenswert. Hier kann auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwogen werden. Wenn das Auto aber schon vier bis fünf Jahre alt ist, sollte eher auf eine Teilkaskoversicherung zurückgegriffen werden. Bei Automobilen mit einem geringen Kaufpreis kann auch von Anfang an eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Wichtige Kriterien für den Verzicht auf eine Teilkaskoversicherung

Ob auf eine Teilkaskoversicherung verzichtet werden sollte, kann anhand einiger Kriterien festgemacht werden. Wenn das Auto nur noch einen Wert von wenigen hundert Euro besitzt, sollte gänzlich auf die Teilkaskoversicherung verzichtet werden. In diesen Fällen können die Beitragssätze schnell den Wert des Autos übersteigen. Als Faustregel kann ein Schwellenwert von 3.000 Euro herangezogen werden: Sobald dieser Wert unterschritten ist, sollte auf eine Teilkaskoversicherung verzichtet werden. Wer knapp bei Kasse ist und sich nach einem Diebstahl kein neues Auto leisten kann, sollte lieber einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen und von den Leistungen der Teilkaskoversicherung profitieren. Der Versicherungsbeitrag der Teilkaskoversicherung kann durch die Höhe der Selbstbeteiligung etwas abgemindert werden. Die Teilkaskoversicherung bietet generell viele vorteilhafte Leistungen: Auf diese sollte daher, wenn möglich, nicht verzichtet werden. Ein kompletter Verzicht ist aber dann zu empfehlen, wenn das Automobil schon am Rosten ist und dessen Wert keinen nennenswerten Faktor darstellt. Bei Neuwagen ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung unabdingbar. Hier kann auch schon eher in die Richtung einer Vollkaskoversicherung tendiert werden.

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