Zunächst muss verdeutlicht werden, was eine Vollkaskoversicherung überhaupt ist. Die Vollkaskoversicherung ist nichts anderes als eine freiwillige Zusatzversicherung, mit der die gesetzliche Kfz-Versicherung ergänzt wird. Diese deckt ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab und umfasst die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Fahrzeuge mit einem hohen Wert zu empfehlen. Für alte Fahrzeuge mit einem niedrigen Wert sollte generell keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Wer mit einem relativ neuen Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass der Schaden derart hoch ausfällt, dass dieser ohne Versicherungsschutz gar nicht bezahlt werden kann. Allgemein wird empfohlen, dass die Vollkaskoversicherung für Automobile mit einem Alter bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden sollte. Hochwertige Fahrzeuge sollten natürlich ebenso wie Oldtimer immer mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert werden.
Während Privatpersonen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung immer von Wert und Alter des Fahrzeuges abhängig machen sollten, ist deren Abschluss für einige Berufsgruppen nahezu verbindlich. Zu diesen Berufsgruppen gehören insbesondere Taxifahrer und Chauffeure. Wer sein Fahrzeug beruflich nutzt und auf dieses angewiesen ist, der sollte es mit einer Vollkaskoversicherung gegen Schäden absichern. Der Großteil der beruflichen Fahrzeuge ist ohnehin nicht sehr alt. Deshalb stellt sich die Frage nach einem finanziellen Vorteil in diesen Fällen erst gar nicht. Egal ob private oder berufliche Nutzung: Die Vollkaskoversicherung ist eine recht teure Versicherungsform. Im Schadensfall zahlen sich die erhöhten Versicherungsbeiträge allerdings aus. Die Vollkasko Kfz-Versicherung wird im Regelfall ohne Selbstbeteiligung angeboten. Da viele Personen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung verfolgen, kann diese mittlerweile aber auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Wer denkt, dass die Vollkaskoversicherung vor jedem Schaden schützt, der liegt falsch. Die Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr müssen nach wie vor beachtet werden. Wer betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen Unfälle verursacht, kann nicht mit einer Kostenübernahme durch die Vollkaskoversicherung rechnen. Letztendlich ist die Wahl zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung immer von Wert und Alter des Fahrzeuges abhängig. An diese Faustregel sollte sich auch weiterhin gehalten werden. Der grundlegende Vorteil einer Vollkaskoversicherung liegt auf der Hand. Während bei der Teilkaskoversicherung nur Schäden am fremden Fahrzeug übernommen werden, bezahlt die Vollkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug.