Neue TÜV-Plakette fällig

Spätestens zum 31. Dezember 2010 verlieren die braunen TÜV-Plaketten ihre Gültigkeit und man sollte sich dieses Jahr noch einen Termin für eine neue TÜV-Untersuchung geben lassen. Schließlich drohen einem bei der Überschreitung der Hauptuntersuchung nicht nur ein Bußgeld, sondern auch noch Punkte in Flensburg. Allerdings schauen einfach viel zu wenig Leute regelmäßig auf ihre TÜV-Plakette oder auf ihren Fahrzeugschein und vergessen deshalb schlicht und ergreifend den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung.

Wie liest man die TÜV-Plakette?

TuevWann es für einen Fahrzeughalter wieder an der Zeit ist, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen, kann er an seiner TÜV-Plakette ablesen. Das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung stattfinden muss ist groß und deutlich in der Mitte der Plakette gedruckt. Den jeweiligen Ablaufmonat kann man an der Zahl erkennen, welche oben auf der Plakette steht. Wer auch immer behauptet, dass der dicke schwarze Streifen über den obenstehenden Zahlen bedeutet, dass man drei Monate Zeit für die Hauptuntersuchung hat, der irrt sich. Einzig und allein die Zahl die ganz oben auf der Plakette steht ist für den Fahrzeughalter von größter Bedeutung und sollte auch eingehalten werden.

Zusammenfassung der AU und TÜV-Plakette

Bereits im Januar 2010 wurde die Abgasuntersuchung mit der Hauptuntersuchung zusammengefasst, weswegen jeder Autofahrer auch nur noch eine Plakette, und nicht wie früher zwei Plaketten, erhält. Fälligkeit der Hauptuntersuchung Der Fälligkeitsmonat für die Hauptuntersuchung bleibt immer derselbe. Wer jetzt denkt, das wenn er erst im Januar mit seiner braunen TÜV-Plakette zum TÜV fährt in zwei Jahren auch im Januar wieder zum TÜV erscheinen muss, der irrt. Der Monat wird automatisch auf Dezember wieder zurückdatiert.

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