FEAR – Das Fahreignungsregister trifft deutsche Autofahrer ab Mai 2014

Zum 01.05.2014 startet das neue Fahreignungsregister (FAER), welches das gewohnte Verkehrszentralregister (VZR) ablöst. Somit stellen sich natürlich einige Frage, inwieweit sich Strafen und Punktevergaben ändern, wo die neuen Grenzen liegen und vor allem – was mit den bisherigen Punkten geschieht. Wie soll man sich nun Verhalten, wenn man “Punkte” auf dem Konto hat?

Punkte im Fear Fahreignungsregister

Im Gegensatz zum alten System, welches sich in Kategorien von 1-7 Punkten verteilte, stellt das neue System einen Punktebereich von 1-3 Punkten zur Verfügung. Je nach Schwere der Straftat / des Verstoßes werden von 1 bis maximal 3 Punkten vergeben. Damit soll das neue System für mehr “Durchblick” bei Verstößen sorgen, da der Verteilungsbereich eingeschränkt wurde.

Somit ändert sich entsprechend der neuen Verteilung der Punkte auch die Grenze für den Führerscheinentzug, welche nun bei 8 Punkten liegt. Im Vergleich zum alten Verkehrszentralregister lassen sich einmal erlangte Punkte entweder durch ein Seminar abbauen oder tilgen sich nach gewissen Wartefristen von Selbst. Alte Punkte, welche vor dem 01.05.2014 erlangt wurden, tilgen sich nach den alten Vorschriften, “neue” Punkte, d.h. Vergehen, welche nach dem 01.05.2014 gesammelt werden, lassen sich ausschließlich nach den neuen Regeln abbauen.

Ein weiteres Ziel stellt ganz klar die Erhöhung der Verkehrssicherheit dar, da durch einfache und klare Regeln die Verstöße im Straßenverkehr besser geahndet werden können. So erhalten beide Seiten, d.h. der Verkehrssünder, wie auch das Ordnungssystem einen besseren Überblick. Dauerhaft auffällige Sünder können so entsprechend durch den Entzug der Fahrerlaubnis von den Straßen geholt werden, dies sorgt gleichzeitig für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr.

Das neue Punktesystem im Fahreignungsregister

Ganz im Gegensatz zum alten System wurde das neue Punktesystem grundlegen vereinfacht. So werden Vergehen nicht mehr in bis zu 7 Punkte eingeteilt, sondern in grobe Kategorien verteilt. Es existieren folgende Kategorien

  1. Schwere Ordnungswidrigkeit : 1 Punkt
  2. Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis / besonders schwere Ordnungswidrigkeit : 2 Punkte
  3. Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis : 3 Punkte

Simultan zum neuen Punktesystem werden auch die Grenzen für Mitteilungen angepasst. So erhält der Punkteinhaber zwischen 1-3 Punkten eine Vorwarnung, dies soll ihn dazu ermutigen, sein Verhalten im Straßenverkehr anzupassen. Sollte man sich zwischen 4 und 5 Punkten aufhalten, erhält man eine Ermahnung, welche auf den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis hindeutet. Im Bereich von 6-7 Punkten wird eine Vorwarnung zum Entzug des Führerscheins ausgesprochen, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Es lässt sich durch die neuen Regelungen erkennen, dass das neue Fahreignungsregister stringent unterscheidet und damit für Transparenz im System sorgt. Man beabsichtigt damit auch direkt erzieherische Maßnahmen, damit die Verkehrsteilnehmer untereinander mehr aufeinander achten und so die Verkehrssicherheit erhöht wird. Falls man derzeit über Punkte im VZR verfügt, wird wie folgt umgerechnet:

  • 1-3 Punkte nach VZR => 1 Punkt nach dem neuen FAER
  • 4-5 Punkte nach VZR => 2 Punkte nach dem neuen FAER
  • 6-7 Punkte nach VZR => 3 Punkte nach dem neuen FAER
  • 8-10 Punkte nach VZR => 4 Punkte nach dem neuen FAER
  • 11-13 Punkte nach VZR => 5 Punkte nach dem neuen FAER
  • 14-15 Punkte nach VZR => 6 Punkte nach dem neuen FAER
  • 16-17 Punkte nach VZR => 7 Punkte nach dem neuen FAER
  • 18 Punkte oder + nach VZR => 8 Punkte nach dem neuen FAER

Tilgung von Punkten

Denkt man an das alte System, fällt einem sofort der “Idiotentest”, oder anders ausdrückt die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ein. Weiterhin konnten bisher, bei niedrigen Punkteständen freiwillig kostengünstige Aufbauseminare besucht werden, um die angesammelten Punkte abzubauen.

Im neuen Fahreignungsregister ändert sich hinsichtlich des Abbaus von Punkten vieles grundlegend. So kann, um freiwillig Punkte vor der automatischen Tilgungsfrist abzubauen, ein Fahreignungsseminar besucht werden.

Dieses steht momentan noch auf dem Stand eines Modellversuchs und erlaubt es, dem Sünder zwischen 1-5 Punkten einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abzubauen. Sollte man jedoch schon mehr Punkte erreicht haben (6-7 Punkte), kann das Seminar besucht werden, jedoch können keine Punkte während dessen abgebaut werden.

Der Inhalt dieses Seminars soll überall einheitlich durchgesetzt werden. So teilt sich das Seminar einerseits in einen verkehrspsychologischen Teil und andererseits in einen verkehrspädagogischen Teil auf. Ziel ist eine Sensibilisierung des Verkehrsteilnehmers für seine Straftaten / Ordnungswidrigkeiten, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer zu erreichen.

Der Verkehrspsychologische Teil setzt sich aus drei Sitzungen zusammen und gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Möglichkeiten und Werkzeuge in die Hand, den bisherigen Fahrstil zu ändern. So werden Risiken aufgezeigt, welche bei Nichtbeachtung der Regeln entstehen und die Lernenden können damit ihr eigenes Fehlverhalten erkennen und vermeiden. Außerdem sollen bestimmte Situationen näher beleuchtet und erklärt werden, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas aus den Sitzungen mitnehmen können.

Der Verkehrspädagogische Teil teilt sich auf zwei Sitzungen auf. Hier soll den Lernenden, ähnlich die jungen Fahrerinnen und Fahrern in der Fahrschule, gezeigt werden, welche Gefahren im Straßenverkehr existieren und wie diese vermieden werden können. Ein Beispiel kann die Berechnung der Reaktionswege / Bremswege darstellen, um eine Gefühl zu erhalten, wie sich auch geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen verheerend auswirken können und die Verkehrssicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr beeinträchtigt.

Das neu entwickelte Seminar wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entworfen und soll zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle führen.

Falls man seine erworbenen Punkte nicht durch den Besuch eines Seminars tilgen möchten, werden diese nach gewissen Fristen automatisch abgebaut

Fristen für den Punkteabbau:

  • Ordnungswidrigkeiten : 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten (besonders schwer) : 5 Jahre
  • Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) : 5 Jahre
  • Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis : 10 Jahre

Des Weiteren gilt die sogenannte Übertilgungsfrist, welche besagt, dass die Punkte nach den Fristen zwar als getilgt angesehen werden, jedoch der Punktestand für ein Jahr im Nachhinein gespeichert wird. So wird erreicht, dass z.B. eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit auch noch ein Jahr nach Tilgung gespeichert wird, um man z.B. einen Folgetäter somit eher aufdecken kann.

Eine Tilungshemmung, welche früher bestand, gilt im neuen Fahreignungsregister nicht mehr. So konnten früher Punkte bei Folgeverstößen an der Tilgung gehindert werden, dieses System wurde nicht übernommen. Jede Straftat / Ordnungswidrigkeit verjährt und tilgt sich einzeln und ist somit nicht von anderen Vergehen abhängig.

Gesetzliche Änderungen hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten – was wird eingetragen und was nicht

Um den Verkehrsteilnehmern mehr Transparenz zu gewähren, wurden klare Grenzen für den Eintrag von Punkten ins neue Fahreignungsregister gegeben. So müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein, damit ein Eintrag stattfindet:

  • die Ordnungswidrigkeit muss über oder gleich einem Betrag von 60 Euro liegen
  • die Ordnungswidrigkeit muss in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sein (hiermit soll sichergestellt werden, dass die Ordnungswidrigkeit im direkten Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit steht)

Mit der Einführung des neuen Fahreignungsregisters werden somit einige Ordnungswidrigkeiten in ihrer Bußgeldhöhe erhöht oder abgesenkt Einige Beispiele für die Erhöhung von Strafen:

  • Verstoß gegen Winterreifenpflicht (von 40 Euro auf 60 Euro)
  • Durch Parken Rettungsweg blockiert (von 40 Euro auf 60 Euro)
  • Kennzeichnungspflicht für liegen gebliebenes Fahrzeug missachtet (von 40 Euro auf 60 Euro)
  • Zeichen oder Halteverbot eines Polizeibeamten nicht beachtet (von 50 Euro auf 70 Euro)
  • Handy am Steuer (von 40 Euro auf 60 Euro)
  • 17-jähriger Fahrer (Teilnahme am begleiteten Fahren) ohne Beifahrer (von 50 auf 70 Euro)

Klar erkennbar ist, dass alle aufgeführten Beispiele direkt oder indirekt die Verkehrssicherheit des Fahrers, wie auch andere Teilnehmer am Straßenverkehr beeinträchtigt. Folgende Beispiele werden im neuen Fahreignungsregister nicht mehr erfasst:

  • Verstöße gegen Saisonkennzeichen
  • Fehlende Kennzeichen / verschmutzte Kennzeichen / falsche angebrachte Kennzeichen
  • Verstöße beim Kurzzeitkennzeichen
  • Verstöße hinsichtlich geltender Umweltzone
  • Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen
Lob und Kritik am neuen Fahreignungsregister

Beschäftigt man sich näher mit dem neuen System fällt direkt die Einfachheit des Fahreignungsregisters ins Auge. So wird durch eine neue Verteilung der Punkte und der Regel 1-2-3 Punkte schnell klar, welche Vergehen wieviel Punkte nach sich ziehen. Kritiker bemängeln jedoch die nicht mehr gegebene Granularität des neuen Systems, da die begangenen Vergehen nur in die drei Kategorien eingeteilt werden können.

Weiterhin sind Feinheiten beim Übergang ins neue System unklar, was passiert mit Ordnungswidrigkeiten, welche nach “altem Recht” eingetragen wurden, jedoch nach den Regelungen des neuen Fahreignungsregisters nicht mehr Einzug in die Punkte erhalten?

Gerade Berufskraftfahrer, wie z.B. Lastwagenfahrer oder Taxifahrer bringen durch das neue System ihre Fahrerlaubnis schneller in Gefahr. So ist die Tilgung der Punkte nur sehr eingeschränkt möglich, da nur ein Punkt alle fünf Jahre abgebaut werden kann. Andererseits kann ein einsichtiger Fahrer, welcher sich zwischen 6-7 Punkten auf der neuen Skala bewegt, keine Punkte durch den Besuch eines Fahreignungsseminares abbauen, warum dies nicht möglich ist, erscheint unklar. Ziel sollte die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Schaffung von Transparenz sein.

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