Die allseits bekannte Versicherungsdoppelkarte hat seit dem 01.09.2008 ausgedient. Wenn Sie also Ihr neues Kraftfahrzeug versichern möchten oder die Versicherung wechseln wollen, dann gibt es diesen schriftlichen Nachweis in Form einer Versicherungsdoppelkarte nicht mehr. Dieser Nachweis erfolgt nunmehr über eine Versicherungsbestätigung, die elektronisch abgewickelt wird. Somit übernehmen die Versicherungen die Arbeit für den Fahrzeughalter, damit das Fahrzeug weiterhin versichert ist.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, übernimmt die EDV des Versicherers mithilfe eines Datensatzes die Abwicklung. Die Versicherungsdaten werden hierbei über das Kraftfahrt-Bundesamt und der GDV Dienstleistungs-GmbH direkt an die Zulassungsbehörde übermittelt. Die Zulassungsstelle trägt diesen Datensatz dann direkt in die Papiere, also den Kraftfahrzeugschein und den Kraftfahrzeugbrief ein. Sie als Versicherungsnehmer haben damit nichts mehr zu tun. Der Übermittlungsvorgang geht vollautomatisch und die notwendige Mindestabsicherung eines Fahrzeugs ist somit nahtlos gegeben. Wurde früher mit der Versicherungsdoppelkarte ein Teil dieser Karte bei der Zulassungsstelle belassen, ging der andere Teil an die Versicherung. Im Zuge der Digitalisierung wurde das ganze System vereinfacht und modernisiert.
Wenn ein Fahrzeug durch Sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, dann ist ein entsprechender Versicherungsschutz nötig. Früher mussten Sie zu diesem Zweck die gewünschte Versicherung aufsuchen oder beauftragen, um eine Versicherungsdoppelkarte zu erhalten. Heute geht dies viel einfacher mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB. So können Sie mit weniger Aufwand und unbürokratisch Ihr neues Fahrzeug online versichern. Um- oder Anmelden ist somit für Sie zeitsparend und einfach geworden, denn auch die Verwaltung wird über die eVB abgewickelt. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der Versicherung mit einer siebenstelligen Nummer durchgeführt, die Sie als Kunde erhalten. Diese Nummer kommt aus der zentralen Datenbank der Versicherung und wird bei der Zulassungsstelle hinterlegt. Wenn Sie dann mit den erforderlichen Papieren zur Anmeldung des Fahrzeugs Ihre Zulassungsstelle aufsuchen, kann diese online überprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Somit arbeitet die Versicherungsbestätigung ähnlich der Versicherungsdoppelkarte, nur einfacher und schneller. Anschließend werden alle elektronischen Daten zwischen der Versicherung, dem Kraftfahrtbundesamt und der Zulassungsstelle vollelektronisch ausgetauscht. Sie als Versicherungsnehmer haben darauf keinen Einfluss und kein Recht einzugreifen.
Der papierlose Verkehr mit der Versicherungsbestätigung wird über das Onlineverfahren abgewickelt. Das bedeutet für Sie weniger Zeitaufwand sowie eine Vereinfachung. Einfacher wie auch weniger zeitaufwendig haben es auch die Zulassungsstellen und Versicherungen. Somit ist seit September 2008 der Wegfall der Versicherungsdoppelkarte und damit die Einführung der vollelektronischen Versicherungsbestätigung für alle Beteiligten besser geworden. Ein Versicherungsabschluss bei einer Neuanmeldung kann von Ihnen online durchgeführt werden und Sie können sich die eVB-Nummer auf unterschiedlichste Arten zusenden lassen. Das Ummelden eines Fahrzeugs geht sogar komplett, ohne Ihr dazutun zwischen Zulassungsstelle und Versicherungen.