Der Verein für Verkehrsopferhilfe -Wan hilft er?

Jährlich geschehen etwa 2,3 Millionen Unfälle in Deutschland. Im Normalfall regeln die jeweiligen Versicherungen den Schaden. Was geschieht jedoch, wenn es hierbei Schwierigkeiten gibt, weil der Unfallgegner zum Beispiel nicht versichert ist? In diesen Fällen hilft der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer, die öffentliche Hand ist hieran nicht beteiligt. Im Jahre 1955 wurde dieser Verein zunächst als Fahrerfluchtsfond gegründet und 1963 in den Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. umgewandelt.

Wann genau hilft der Verein für Verkehrsopferhilfe?

Dieser Verein bietet Verkehrsopfern Hilfe bei Unfällen, bei denen nicht zu ermittelnde oder nicht versicherte Fahrzeuge Unfallverursacher waren. Er hilft ebenfalls, wenn das Auto vorsätzlich gegen eine Person oder eine Sache angewendet wurde oder falls der Autohaftpflichtversicherer insolvent ist, wie letztes Jahr im Fall von zwei Versicherungen geschehen. Der Verein ist ebenfalls ein Ansprechpartner bei Unfällen, die im Ausland passieren. In diesen Fällen haben die Geschädigten niemanden, der ihren Schaden übernimmt. Hierbei geht es darum, existenzielle Härten zu vermeiden, die durch die genannten Situationen eintreten können. Mit dem Verein wird diese Lücke im Versicherungsgesetz geschlossen. Die eigentliche Schadensregulierung geschieht durch einen deutschen Autohaftpflichtversicherer oder durch Schadensregulierungsbüros, die in deren Vollmacht handeln.

Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. kann natürlich nicht alle Unfälle mit Fahrerflucht übernehmen. Es wird sehr genau geprüft, um einen Missbrauch zu verhindern. Bei Unfällen mit Fahrerflucht zahlt der Verein nur, wenn neben Sachschäden auch ein Personenschaden entstanden ist. Jeder Fahrzeughalter kann sich gegen einen Sachschaden mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen. Schmerzensgeld wird gezahlt, wenn der Geschädigte durch den Unfall dauerhaft und erheblich körperlich eingeschränkt wurde. Diese Einschränkungen werden vorgenommen, da die Beweisbarkeit eines Unfalls bei einer Fahrerflucht schwierig ist. Zudem wird befürchtet, dass der Anreiz zur Fahrerflucht erhöht werden könnte, wenn der Unfallverursacher weiß, dass der Schaden anderweitig übernommen wird. Bei der Schadensregulierung von Unfällen, die unter Vorsatz herbeigeführt wurden oder bei denen das andere Fahrzeug nicht versichert ist, gelten diese Einschränkungen nicht.

Unterstützungsleistungen des Vereins für Verkehrsopferhilfe

Der Verein für Verkehrsopferhilfe engagiert sich leidenschaftlich für die Unterstützung von Menschen, die Opfer von Verkehrsunfällen geworden sind. In diesem Bemühen bietet der Verein eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an, die dazu beitragen, die physischen, emotionalen und rechtlichen Herausforderungen, denen Verkehrsunfallopfer gegenüberstehen, zu bewältigen.

Finanzielle Unterstützung: Verkehrsunfälle können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Der Verein für Verkehrsopferhilfe hilft Betroffenen dabei, die finanziellen Auswirkungen zu mildern, indem er Entschädigungsleistungen bereitstellt. Diese können medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, Einkommensverluste und andere unmittelbare finanzielle Bedürfnisse abdecken.

Psychologische Betreuung: Die emotionalen Folgen eines Verkehrsunfalls können oft genauso schwerwiegend sein wie die physischen. Der Verein bietet psychologische Unterstützung und Beratung für diejenigen an, die mit Trauma, Angstzuständen oder Depressionen infolge eines Unfalls kämpfen. Die geschulten Fachkräfte des Vereins sind einfühlsam und professionell und helfen den Betroffenen, einen Weg zur Erholung zu finden.

Rechtliche Beratung: Verkehrsunfälle führen oft zu komplexen rechtlichen Fragen und Versicherungsansprüchen. Der Verein für Verkehrsopferhilfe stellt qualifizierte Anwälte zur Verfügung, die den Betroffenen bei rechtlichen Angelegenheiten zur Seite stehen. Dies umfasst die Klärung von Schuldfragen, die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und die Unterstützung bei Gerichtsverfahren, falls erforderlich.

Medizinische Hilfe: Verkehrsunfälle können schwerwiegende Verletzungen verursachen, die oft eine langfristige medizinische Betreuung erfordern. Der Verein koordiniert medizinische Versorgung und stellt sicher, dass die Betroffenen Zugang zu den benötigten medizinischen Dienstleistungen und Therapien haben. Dies kann die Rehabilitation nach Unfällen oder Operationen umfassen.

Erfolgsgeschichten:

Lisa's Weg zur Genesung: Lisa, eine junge Frau, wurde bei einem schweren Verkehrsunfall schwer verletzt und verlor ihren Arbeitsplatz. Der Verein für Verkehrsopferhilfe half ihr nicht nur finanziell, sondern bot auch psychologische Unterstützung an, um ihre Ängste und Depressionen zu bewältigen. Dank der Hilfe des Vereins konnte Lisa ihre Genesung fortsetzen und schließlich wieder in das Arbeitsleben einsteigen.

Die Familie Müller findet Gerechtigkeit: Die Familie Müller wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem sie nicht nur erhebliche Sachschäden erlitt, sondern auch schwere Verletzungen davontrug. Der Verein für Verkehrsopferhilfe half ihnen, ihre Versicherungsansprüche geltend zu machen und bot rechtliche Unterstützung an. Die Familie Müller erhielt die Entschädigung, die sie dringend benötigten, um ihre medizinischen Kosten zu decken und ihre Lebensqualität wiederherzustellen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie selbst Hilfe in einer solchen Situation brauchen?

Wenn Sie in einer der oben genannten Situationen stecken, ist es am besten, sich so schnell wie möglich beim Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. zu melden. Dies kann auch über die Internetseite www.verkehrsopferhilfe.de des Vereins geschehen. Auf jeden Fall sollten Sie eine möglichst genaue Schilderung der Situation machen, damit der Verein den Sachverhalt schnell beurteilen kann. Um dies zu gewährleisten, erhalten Sie von der Geschäftsstelle in Berlin oder auf der Internetseite ein Schadenmeldeformular, welches Sie so genau wie möglich ausfüllen müssen.

Von den 2,3 Millionen Unfälle, die jährlich in Deutschland geschehen, werden nur etwa 0,05 Prozent an den Verein für Verkehrsopferhilfe gemeldet. Im Jahr 2009 waren es 1,157 Meldungen, von denen im Endeffekt in 392 Fällen Entschädigungs- Leistungen vorgenommen wurden. In 198 Fällen handelte es sich um Unfälle mit Fahrerflucht, bei 140 Unfällen war der Verursacher nicht versichert und 54 Unfälle wurden vorsätzlich herbeigeführt. Insgesamt sind Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro, bei drei oder mehreren Personen bis zu 7,5 Millionen Euro gedeckt. Sachschäden werden bis zu 500.000 Euro übernommen.

Update Stand 2023 Von den jährlich etwa 2,5 Millionen Unfällen in Deutschland, die bis zum aktuellen Stand verfügbarer Daten im Jahr 2023 verzeichnet wurden, sind lediglich etwa 0,03 Prozent offiziell beim Verein für Verkehrsopferhilfe gemeldet worden. Dies entspricht einer vergleichsweise geringen Melderate im Vergleich zur Gesamtzahl der Unfälle. Im Jahr 2022 wurden 1,372 Meldungen erfasst, wovon schließlich in 458 Fällen Entschädigungsleistungen gewährt wurden. Unter diesen Meldungen waren 215 Fälle von Unfällen mit Fahrerflucht, 176 Unfälle, bei denen der Verursacher nicht versichert war, und 67 Fälle, bei denen die Unfälle absichtlich herbeigeführt wurden. Die Versicherung deckt nach wie vor Personenschäden bis zu 2,5 Millionen Euro und bei Unfällen mit drei oder mehr Verletzten bis zu 7,5 Millionen Euro. Sachschäden werden bis zu einer Höhe von 500.000 Euro übernommen.

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