Berlin (ots) - Nach Ansicht von ZDK-Präsident Arne Joswig geht der aktuelle Entwurf der 56. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften (StVO) weit an der Lebensrealität des Großteils der Bevölkerung vorbei. In seinen Augen erlaubt der Entwurf den Kommunen, den Autoverkehr aus den Ballungsräumen noch leichter zu verdrängen, ohne die Bedürfnisse von Pendlern, Handwerks- und Gewerbetreibenden ausreichend zu berücksichtigen. Statt den Verkehrsträger Automobil zu bekämpfen, sollte es seiner Meinung nach darum gehen, Anreize zu schaffen, die eine breite Palette von Mobilitätsformen ermöglichen, von Autos über den öffentlichen Nahverkehr bis hin zum Fahrrad.
Der überarbeitete Verordnungsentwurf sieht vor, den Kommunen mehr Spielraum bei der Vergabe von Anwohnerparkausweisen zu geben. Dies könnte insbesondere kleinere Betriebe in Ballungsräumen benachteiligen, da es für sie zunehmend schwieriger wird, ausreichend Parkplätze für ihre Mitarbeiter und Fuhrparks zu finden. Joswig betont, dass für die Mittelständler die Option, Parkplätze an das anliegende Gewerbe zu vergeben, aufrecht erhalten werden sollte.
Joswig kritisiert auch, dass der Entwurf die Bedürfnisse der berufspendelnden Bevölkerung im Vergleich zur städtischen Klientel vernachlässigt. Der Plan bezieht sich nur auf städtische Quartiere, ohne die Tatsache zu berücksichtigen, dass der Parkdruck auch in ländlichen Siedlungsgebieten besteht, insbesondere für Pendler an Bahnhöfen. Der ZDK-Präsident merkt an, dass es an Konzepten fehlt, die Gemeinden dazu anhalten, ausreichende Park & Ride-Systeme auszubauen.
Die Änderungen in Bezug auf "Tempo-30-Zonen" stoßen ebenfalls auf Kritik. Obwohl solche Zonen zum Schutz vulnerabler Gruppen wie Schulen, Senioren- und Pflegeheimen sinnvoll sind, geht der aktuelle Entwurf laut Joswig über das wichtige Ziel hinaus. Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen aus Umweltschutzgründen von bis zu 500 Metern könne unter Umständen schützenswerte Gruppen negativ beeinflussen und zu Missachtung führen.
Der Entwurf nutzt laut Joswig auch nicht alle Potenziale, wie beispielsweise die Regelung für Sonderfahrstreifen. Er plädiert dafür, diese nicht nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge zu öffnen, sondern auch für Plug-In-Hybride (PHEVs) und Autos mit mehreren Insassen.
Insgesamt betrachtet Joswig die StVO-Novelle als einseitige Belastung für den motorisierten Individualverkehr und weit entfernt von dem Anspruch, ein ausgewogenes Verkehrsgeschehen in Deutschland zu regeln.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist eine bedeutende Interessenvertretung und Dachverband der deutschen Kfz-Branche. Der Verband wurde 1949 gegründet und vertritt die Belange von rund 38.000 Kfz-Handwerksbetrieben und Autohäusern in Deutschland. Der ZDK nimmt eine Schlüsselrolle in der Automobilwirtschaft ein und setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder in verschiedenen Bereichen ein. Hier sind einige der Hauptaufgaben und Tätigkeitsfelder des ZDK:
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Unterstützung von Mitgliedsunternehmen: Der ZDK bietet seinen Mitgliedern Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten, Berufsbildung, Unternehmensführung und anderen relevanten Fragen. Dies umfasst Schulungen, Seminare und Informationsveranstaltungen.
Öffentlichkeitsarbeit: Der ZDK informiert die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen in der Automobilbranche und trägt dazu bei, das Image der Kfz-Branche zu stärken.
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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Unterstützung der Kfz-Branche in Deutschland. Seine breiten Aufgabenbereiche erstrecken sich von der politischen Interessenvertretung über die Berufsbildung bis zur Förderung von Innovation und Technologie. Dabei trägt der ZDK dazu bei, die deutsche Automobilindustrie wettbewerbsfähig zu halten und die Interessen der Unternehmen und Verbraucher in dieser wichtigen Branche zu schützen und zu fördern.