Mit dem Zeitwert für PKWs wird der aktuelle Wert eines Fahrzeugs bezeichnet, das im Laufe der Jahre einem stetigen Verschleiß ausgesetzt ist. Der gegebene Zeitwert eines Automobils ist bei der Schadensbeseitigung eine wesentliche Kenngröße, um z. B. bei einem Totalschaden einen angemessenen, finanziellen Ersatz für das unbrauchbar gewordene Fahrzeug zu erhalten.
Wird ein Automobil frisch ab Werk gekauft, hat der Käufer den sogenannten Neuwert zu zahlen. Natürlich bleibt dieser Wert nicht über sämtliche Jahre der Fahrzeugnutzung erhalten. Ein Verschleiß des gesamten Autos lässt sich auch bei guter Pflege nicht vermeiden, d. h. der PKW verliert zwangsläufig über die Jahre an Wert. Natürlich ist der Zeitwert des PKWs nach zwei Jahren noch größer als nach fünf Jahren. Zudem richtet sich der vorhandene Zeitwert nach dem ursprünglichen Kaufpreis des jeweiligen Fabrikats. Zusammengefasst werden all diese Kenngrößen in der sogenannten Schwacke-Liste, die alle Kfz-Versicherungen einsetzen und hiermit eindeutig den vorliegenden Zeitwert PKW ermitteln können.
Eine wichtige Situation, in welcher der Zeitwert des PKW eine Rolle spielt, ist ein Totalschaden des Fahrzeugs bei abgeschlossener Vollkaskoversicherung. Ist das Fahrzeug irreparabel beschädigt, steht dem Versicherten ein angemessener Schadensersatz. Dieser liegt bei älteren Fahrzeugen nicht mehr auf dem Niveau des Neupreises, stattdessen liest die Kfz-Versicherung den Zeitwert aus der Schwacke-Liste aus und setzt diesen für den Schadenersatz an. Da alle Versicherungen mit der Schwacke-Liste arbeiten, muss kein Versicherungsnehmer fürchten, beim Totalschaden weniger Geld von seiner Versicherung als von einem anderen Anbieter zu erhalten.
Eine ungünstige Situation tritt ein, wenn ein Neufahrzeug bereits wenige Wochen oder Monate nach der Erstanmeldung in einen Totalschaden verwickelt ist. In dieser Situation kann kaum von einem bisherigen, großen Verschleiß gesprochen werden, weshalb jede Kfz-Versicherung über eine gewisse Zeitspanne hinweg stets eine Neupreisentschädigung vornimmt und nicht den Zeitwert des PKWs anrechnet. Üblicherweise liegt diese Frist zwischen drei und zwölf Monaten nach der Erstanmeldung, allerdings bieten sehr leistungsstarke Tarife auch hierüber hinausgehend eine Anrechnung des Neuwertes. Wer hieran Interesse hat, sollte beim Vergleich der zahlreichen Versicherungstarife gezielt auf dieses Tarifelement achten.
Noch vor wenigen Jahrzehnten war es üblich, dass der Zeitwert PKW sogar für einzelne Fahrzeugteile angerechnet wurde. Mussten z. B. nach einigen Jahren die Bremsscheiben und -Klötze ausgewechselt werden, übernahm die Kfz-Versicherung nicht zwingend den kompletten Preis für diese Ersatzteile. Schließlich stellte ihr Einbau eine Wertsteigerung des Fahrzeugs dar, sodass auch nur ein Zeitwert für solche Verschleißteile gewährt wurde. Zum Glück für die meisten Versicherten findet eine solche Regelung heute kaum mehr Anwendung. Dennoch lohnt es sich bei einem Kfz-Vergleich hierauf zu achten, wenn ein Tarif besonders preisgünstig abzuschließen ist.