Wechselkennzeichen in Deutschland: Standpunkt 2010

2011 soll eine neue Form des Wechselkennzeichens in Deutschland eingeführt werden. Damit soll es möglich sein, bis zu drei Autos mit einem Kennzeichen zu betreiben. Geplant ist dabei, das neue Kennzeichen in zwei Teile zu splitten: einen starren, der an jedem der zugelassenen Fahrzeuge verbleibt und einem Wechselelement, das jeweils am gerade genutzten Fahrzeug angebracht wird. Ein gleichzeitiger Betrieb ist damit ausgeschlossenen. Haushalte, in denen zwei oder mehr Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sind, profitieren also nicht von dieser neuen Regelung.

wechselkennzeichenDas Wechselkennzeichen soll, wenn man sich am Vorbild aus anderen europäischen Ländern orientiert, auch einen Kostenvorteil für den Fahrzeughalter beinhalten, indem nur für das teuerste Fahrzeug Versicherung und Kfz-Steuer fällig sind. Allerdings sind gerade diese essenziellen Punkte noch nicht geklärt.

Die Versicherungsgesellschaften zeigen wenig Neigung, auf Versicherungsbeiträge zu verzichten und sofern die Regierung keine entsprechenden Vorschriften erlassen will, wird man darauf vertrauen müssen, dass Angebot und Nachfrage letztendlich zu einem Kostenvorteil in Bezug auf die Versicherungsprämien führen. Immerhin hat die ADAC-Autoversicherung bereits einen Mustertarif für das Wechselkennzeichen ausgearbeitet und damit einen Anfang gemacht.

Auch hinsichtlich der Kfz-Steuer gibt es noch keine klare Aussage, denn entgegen dem Vorbild aus anderen Ländern wie der Schweiz und Österreich scheint die Regierung nicht auf Einnahmen durch die Kfz-Steuer verzichten zu wollen, sprich, es sollen weiterhin Steuern auf alle zugelassenen Fahrzeuge erhoben werden.

Ursprüngliche Intention für die Einführung eines Wechselkennzeichens war es, umweltfreundliche Technologien zu fördern, also dass sich die Bürger beispielsweise für Kurzstrecken ein Elektroauto zulegen und nur längere Strecken mit einem konventionellen Auto fahren. Ferner verspricht man sich eine verwaltungstechnische Entlastung der Straßenverkehrsämter durch den Wegfall der Saisonkennzeichen. Wenn sich jedoch für den Fahrzeughalter keine finanziellen Vorteile ergeben, wird der Anreiz, sich ein Wechselkennzeichen für seine Fahrzeuge anzuschaffen, gering bleiben, und auch der erhoffte Kaufanreiz für ein umweltfreundliches Zweit- oder Drittfahrzeug wird ausbleiben.

Ebenfalls noch ungeklärt ist, ob das Wechselkennzeichen ausschließlich für PKWs gelten soll, ober ob auch Motorräder, Wohnmobile und andere Fahrzeuge damit betrieben werden können. Für Klarheit wird letzten Endes wohl erst der für Ende 2010 angekündigte gesetzliche Rahmen schaffen.

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