Auf der Suche nach der richtigen Autoversicherung ist die Jahresprämie für viele Fahrzeughalter hierzulande entscheidend. Zu schnell wird sich für einen Tarif der Kfz-Versicherungen in Deutschland entschieden, der günstige Beiträge mit einem überschaubaren Leistungsspektrum verbindet. Solche Leistungskürzungen sind bei schwachen Basistarifen vorgesehen und sollen sparsame Versicherungskunden ansprechen, andere Leistungskürzungen können sich erst in konkreten Schadenssituationen herausstellen. Um dies zu vermeiden und einen Versicherungsschutz abzuschließen, der den eigenen Anforderungen anspricht, sollten sämtliche Kfz-Versicherungen mit ihren jeweiligen Tarifen in Ruhe analysiert werden. Nur hierdurch erhalten Versicherungsnehmer eine Gewissheit, dass potenzielle Leistungskürzungen bewusst abgeschlossen werden und keine überraschende Benachteiligung darstellen.
Die Reduktion von Leistungen in der Kfz-Versicherung kann auf zwei Weisen verstanden werden. Eine dieser Varianten hat sich über die letzten beiden Jahrzehnte etabliert und spiegelt sich in der Tarifstaffelung vieler Autoversicherer wider. Während in früheren Zeiten eher ein Standardtarif mit Leistungen geboten wurde, die dem Schutzbedürfnis der meisten Autofahrer entsprachen, gehen viele Kfz-Versicherungen heute einen anderen Weg. Mehrere Varianten wie ein günstiger Basisschutz, ein Komfortschutz sowie ein besonders starker Premiumschutz werden angeboten und unterscheiden sich erheblich in den Kosten und Leistungen voneinander. Als Leistungskürzungen dieser Art können alle Tarifelemente bezeichnet werden, die in einem Basistarif nicht mehr zu finden sind und dennoch zu einer sinnvollen Absicherung des eigenen Fahrzeugs beitragen würden.
Die anderen Leistungskürzungen ergeben sich durch konkrete Ausschlüsse, die in jeder Art der oben genannten Tarifvarianten vorgenommen werden können. Hierbei wird nicht das Leistungsspektrum selbst bzw. die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall beschränkt, stattdessen werden bestimmte Schadensereignisse aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Unter Umständen kann sich der Versicherte nicht auf die Kostenübernahme durch seine Autoversicherung verlassen, auch wenn es sich eindeutig um einen Haftpflicht- bzw. Kaskoschaden handelt. Manche Kfz-Versicherungen gehen diesen Weg umgekehrt und nehmen keine konkreten Leistungskürzungen vor, stattdessen können viele der speziellen Risiken durch einen geringfügig höheren Jahresbeitrag mit in die Autoversicherung eingeschlossen werden.
Mit einem Wechsel von einem Komfort- oder Standardtarif in einen Basistarif entscheiden sich viele Fahrzeughalter in Deutschland aus Kostengründen ganz bewusst für Leistungskürzungen. Diese wirken sich in erster Linie auf die gebotenen Deckungssummen aus, die pro Schadensfall bzw. speziell für jede am Schaden beteiligte Person gewährt wird. Der Gesetzgeber hat für diese Deckungssummen Mindestwerte eingeführt, die sämtliche Kfz-Versicherungen unabhängig von ihrer Tarifart anbieten müssen und hierdurch zur Basis der Versicherungsleistungen werden. Wie die Praxis zeigt, reichen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte jedoch nicht aus, um jeden Schadensfall im öffentlichen Straßenverkehr finanziell zu regulieren.
Als pauschale Deckungssumme für einen Schadensfall schreibt der Gesetzgeber Pauschalen von 50 bzw. 100 Millionen Euro vor. Der höhere Wert gehört zum absoluten Standard und wird selbst von vielen Basistarifen geboten, einzelne Angebote über 50 Millionen Euro stellen eine erhebliche Leistungseinschränkung dar. Was Personenschäden betrifft, liegt der gesetzliche Mindestbetrag bei 7,5 Millionen pro Person. Versicherungsexperten raten dazu, wenigstens zwölf bis 15 Millionen abzuschließen, wobei diese Werte von vielen Basistarifen der Kfz-Versicherungen nicht erreicht werden. Auch wenn diese Tarifmodelle finanziell sehr lukrativ erscheinen und einen sehr geringen Jahresbeitrag mit sich bringen, sollte nicht auf das Risiko zu geringer Versicherungssummen eingegangen werden. Im Ernstfall bleiben einige Millionen Euro als Differenzbetrag bestehen, die aus eigener Tasche beglichen werden müssen. Dies bedeutet im Regelfall die Privatinsolvenz des Versicherungsnehmers.
Dass Kfz-Versicherungen ihre Leistungen nach einem Unfall oder sonstigen Schaden kürzen oder gar nicht gewähren, hängt entscheidend von der Art des Schadens sowie dem Schadenshergang ab. Streng wird überprüft, auf welche Weise es zur entsprechenden Situation gekommen ist und in welcher Form den Versicherungsnehmer eine Schuld trifft. Eine Autoversicherung zahlt ohnehin nur, wenn ihr Kunde die Schadenssituation ganz oder anteilig verschuldet, die Art der Schadensherbeiführung kann zu Leistungskürzungen führen. Grobe Fahrlässigkeit ist der häufigste Grund eines Ausschlusses, bei der ein Versicherungsnehmer im vollen Bewusstsein eines größeren Schadensrisiko sein Fahrzeug geführt und die Schadenssituation ausgelöst hat.
Was als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten ist, hängt vom Einzelfall ab, allerdings erwähnen viele Kfz-Versicherungen Rahmenbedingungen, bei denen grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Beispielsweise ist dies das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen. Auch das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage sowie weitere Tätigkeiten am Steuer, die nicht mit dem Führen des Fahrzeugs zu tun haben, dürften als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Ist eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag zu finden, nimmt die Autoversicherung ihre Leistungskürzungen vor und der Versicherte darf nicht mit Kaskoleistungen rechnen. Bei einem Haftpflichtschaden wird der Unfallgegner zwar entschädigt, hier sollte sich der Versicherungsnehmer jedoch auf Regressforderungen seiner Autoversicherung einstellen.
Um derartige Leistungskürzungen zu vermeiden, bieten stärkere Kfz-Tarife einen Verzicht auf die Überprüfung einer groben Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer kann sich dann bei einer unklaren oder nachteiligen Schadenssituation sicher sein, dass seine Autoversicherung die Schadenskosten in jedem Fall übernimmt. Nur wenige Kfz-Versicherungen in Deutschland bieten einen solchen Service in Standardtarifen an, in den meisten Fällen muss ein solches Entgegenkommen durch Abschluss eines Premiumtarifs oder eines weiteren Leistungsbausteins explizit ausgewählt werden. Natürlich hat dies einen Einfluss auf die Jahresprämie, die durch einen solchen Service steigt. Wie bei jedem Verzicht auf Leistungskürzungen sollte sich der Versicherte Gewissheit verschaffen, dass weiterhin ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Autoversicherung vorliegt.
Ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit zu werten ist eine unangebrachte Bereifung des Fahrzeugs im Moment des Schadens. Dies gilt vor allem seit der kürzlich eingeführten Winterreifenpflicht. Sollten die Außenbedingungen wie Schnee oder Glatteis eine solche Bereifung nahelegen und der Schaden entsteht unter dem Einsatz von Sommerreifen, kann dies unabhängig von einer Regelung zur groben Fahrlässigkeit mit Leistungskürzungen verbunden sein. Hier heißt es, genau in den Vertragstext der Kfz-Versicherungen hineinzuschauen. Unter Umständen kommt es nicht zwingend zu einem kompletten Verlust der Vertragsleistungen, stattdessen überprüft die Autoversicherung den genauen Schadenablauf und übernimmt trotz falscher Bereifung wenigstens einen Anteil des Schadens.
Dasselbe gilt, wenn die Sommer- oder Winterreifen ein zu geringes Profil aufweisen. Der Gesetzgeber schreibt minimal 1,6 Millimeter Profil unabhängig von der Reifenart vor, Experten raten zu wenigstens 3,0 Millimetern für eine noch größere Verkehrssicherheit. Sollten die Reifen tatsächlich soweit abgefahren sein, dass noch nicht einmal die gesetzliche Vorschrift erreicht wird, sollte mit ernsthaften Leistungskürzungen durch die Autoversicherung gerechnet werden. Unabhängig vom Versicherungsschutz und gültigen Klauseln ist es daher dringend anzuraten, das Reifenprofil in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf einen Austausch der Bereifung vorzunehmen.
Letztlich sollten Fahrzeughalter mit einer Leistungsbefreiung bzw. Leistungskürzungen rechnen, wenn sie bewusst gegen Tarifklauseln verstoßen haben. In der Praxis geschieht dies am häufigsten, um einen günstigeren Jahresbeitrag zu erhalten und hierfür Rabatte durch spezielle Klauseln angerechnet zu bekommen. Dies kann sich auf die Fahrleistung des Automobils beziehen, das in Wirklichkeit deutlich mehr Kilometer pro Jahr zurücklegt als im Versicherungsvertrag angegeben. Auch der Nutzerkreis des Fahrzeugs kann ein Problem darstellen, falls der Versicherungsnehmer als Einzelfahrer benannt wurde und eine andere Person den Schadensfall herbeigeführt hat.
Glücklicherweise muss der Versicherte bei den wenigsten Kfz-Versicherungen auf einen kompletten Versicherungsschutz verzichten oder hohe Regressforderungen fürchten. Sollte es tatsächlich zu einer Vertragsverletzung kommen, gehen viele Versicherungen anstelle von Leistungskürzungen den Weg einer Neutarifierung. Der Versicherungsvertrag wird auf Basis der neuen Informationen durchgerechnet, so dass der Versicherte Beiträge für mehrere Jahre nachzuzahlen hat. Außerdem muss er mit einer Vertragsstrafe rechnen, die vielfach ein oder zwei komplette Jahresbeiträge beträgt. Ein finanziell sehr unangenehmer Umstand, der dennoch die bessere Alternative gegenüber kompletten Leistungskürzungen darstellt.
Wer seine Autoversicherung erst einmal abgeschlossen hat und mit ihren Leistungen und dem Jahresbeitrag zufrieden ist, wird kaum an Vertragsänderungen oder drohende Leistungskürzungen denken. Diese können dennoch eintreten, selbst wenn dies in der Praxis der Kfz-Versicherungen eher selten der Fall ist. Neben der Kürzung sollte generell von Leistungsänderungen im Kfz-Vertrag gesprochen werden, die alle Autoversicherungen z. B. durch gesetzliche Änderungen berücksichtigen müssen. In diesem Fall wird auf den bestehenden Versicherungsvertrag Einfluss genommen, was unter Umständen geringere Leistungen als bislang mit sich brachte.
Kommt es zu einer solchen Ankündigung von Leistungskürzungen in einem bestehenden Vertrag, ist dies vertragsrechtlich wie eine Beitragserhöhung zu werten. Der Umstand löst ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen aus, in diesem Zeitraum kann sich der Versicherte zur Kündigung des Vertrags und zum Wechsel zu anderen Kfz-Versicherungen entscheiden. Das Sonderkündigungsrecht tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn es tatsächlich zu Leistungskürzungen oder einer anderen Form von Verschlechterung im Vertrag gekommen ist. Bei einer Verbesserung der Leistungen besteht keine Möglichkeit, die Autoversicherung binnen weniger Wochen zu kündigen und zur Konkurrenz bzw. in einen anderen Tarif der gleichen Versicherung zu wechseln.
Ob ohne geringes Leistungsspektrum oder Kürzungen in einem konkreten Schadensfall - viele Fahrzeughalter in Deutschland sind sich nicht bewusst, dass die oben geschilderten Situationen eine erhebliche Einschränkung ihres Versicherungsschutzes darstellen. Die wachsende Zahl an Tarifen der Kfz-Versicherungen, die mit immer neuen Klauseln und Ausschlüssen daherkommen, macht es nicht gerade einfach, einen Überblick über ausreichende und starke Leistungen zu behalten. Genau deshalb gilt es, sich vor der Unterschrift eines Vertrags in Ruhe die Tarife aller Kfz-Versicherungen zu betrachten und auf dieser Basis das beste Leistungsspektrum zum fairen Jahresbeitrag abzuschließen.
Zu diesem Zweck einen Vergleichsrechner online einzusetzen, ist ein sehr sinnvoller Schritt. Durch ihn lässt sich verhindern, dass eigentlich wichtige Leistungen aus Kostengründen unabsichtlich aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden. Stattdessen werden rechnerisch mit einem Vergleichstool sämtliche Kfz-Versicherungen nach den Leistungsmaßstäben miteinander verglichen, die das einzelne Interesse vorgibt. Kürzungen von Leistungen oder zu geringe Deckungssummen lassen sich hierdurch bewusst ausschließen und geben jedem Fahrzeughalter die gewünschte Sicherheit. Da eine Vergleichsanalyse im Internet kostenlos durchgeführt werden kann, dürfte jedem der Vergleich aller Kfz-Versicherungen leichtfallen.