Stereoanlage fürs Auto versichern

Die Stereoanlage im Auto wird über die sogenannte Teilkaskoversicherung versichert. Sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung, die unter anderem bei Diebstahl, Brand, Explosion sowie unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Schneelawinen am oder im eigenen Fahrzeug eintritt.

Im Zusammenhang mit dem Vergleich der Tarife für die Teilkaskoversicherung ist nicht nur die Gegenüberstellung der Beiträge empfehlenswert, sondern auch die der Leistungen im Schadenfall. Bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften gelten hierzu unterschiedliche Vereinbarungen und Auslegungen. Dies kann im Schadenfall von erheblicher Bedeutung sein und einen augenscheinlich günstigen Beitrag gerade im Fall einer wertvollen Stereoanlage in einem nachteiligen Licht erscheinen lassen, wenn die Versicherung nicht oder nicht angemessen zahlt.

Angemessen die Stereoanlage im Auto versichern

Was aber ist angemessen, und worauf sollte der interessierte Kunde vor dem Abschluss einer Versicherung achten? Vor allem zwei Punkte sind wichtig: Keine Höchstbeträge bei der Mitversicherung einer Stereoanlage akzeptieren und auf die Neuwertentschädigung im Schadenfall achten. Einige Versicherer werben mit günstigen Teilkasko-Tarifen, haben aber Zubehör im Auto, zum Beispiel eine Stereoanlage, nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro mitversichert und ersetzen nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert des Gerätes. Für diejenigen, die gerne und häufig mit ihrem eigenen Fahrzeug in Urlaub fahren, kann auch von Interesse sein, ob die Versicherung in Europa und in außereuropäischen typischen Urlaubsländern, wie beispielsweise in Israel, Marokko und Tunesien, gilt.

Üblich ist ein Selbstbehalt von 150 Euro im Schadenfall, das heißt, der Kunde zahlt erst einmal 150 Euro selbst, ehe die Versicherung eintritt. Ob überhaupt ein Selbstbehalt oder eine Selbstbeteiligung von 150 oder 300 Euro für den Schadenfall vereinbart wird, ist letztlich eine Frage des Geldbeutels; denn je höher der Selbstbehalt, um so niedriger der Versicherungsbeitrag.

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