Von einem Sachschaden im Kfz-Bereich spricht man, wenn ein Fahrzeug, beispielsweise durch einen Unfall, beschädigt oder zerstört wurde. Für die Kosten, die bei der Reparatur der betroffenen Pkw entstehen, hat der Verursacher des Schadens aufzukommen. Jeder Fahrer benötigt für eine solche Situation eine Autoversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Sachschaden, der sich nach einem Unfall unter Umständen nicht nur hinsichtlich der Reparaturkosten ergibt, sondern auch bezüglich einer eventuellen Wertminderung der Pkw, außerdem womöglich auch für einen Nutzungsausfall, bis hin zur Übernahme der Spesen für einen Mietwagen.
Damit die Autoversicherung alles hat, was sie braucht, um den Sachschaden bewerten und die Situation beurteilen zu können, sollte jeder Pkw-Fahrer am Unfallort den Hergang sorgfältig protokollieren. Mit dem genauen Festhalten der Umstände können Sie Ihrer Autoversicherung die Arbeit sehr erleichtern, obendrein verfügten Sie im Fall der Fälle, wenn es beispielsweise zu einem Rechtsstreit mit dem anderen Fahrzeuglenker kommt, über alle Belege, die für eine Rekonstruktion des Geschehens notwendig sind. Auch wenn Sie nach einem Unfall mit Sachschaden unter Schock stehen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, eine Art Checkliste abzuarbeiten. Es empfiehlt sich außerdem, neben den verpflichtenden Gegenständen zur Absicherung der Unfallstelle, im Auto stets einen großen Notizblock und einen billigen Fotoapparat, eventuell eine Einwegkamera oder ein Smartphone mit sich zu führen.
Nach den absichernden Maßnahmen - Einschalten der Warnblinkanlage, Aufstellen des Warndreiecks und Überziehen einer Warnweste auf der Autobahn - und der unter Umständen notwendigen Versorgung von Verletzten und, falls nötig, dem Informieren eines Krankenwagens, sollten darauf geachtet werden, die involvierten Fahrzeuge in der Unfall-Endstellung zu belassen. Die Polizei muss nur dann gerufen werden, wenn es Verletzte und größere Schäden gab, der Unfallhergang unklar ist, eines der beteiligten Fahrzeuge aus dem Ausland kommt, sich ein Beteiligter vom Ort des Geschehens entfernen will, ohne seine Daten bekannt zu geben oder keine gültigen Ausweispapiere mit sich führt, außerdem auch bei Wildschäden. Als Nächstes notieren Sie Zeit und Ort des Unfalls, Name, Anschrift und amtliche Kennzeichen aller beteiligten Personen (auch von Beifahrern) und Fahrzeuge, wie auch den Namen der Autoversicherung und die Versicherungsscheinnummer der involvierten Fahrzeughalter. Weiter lassen Sie sich Name und Anschrift unabhängiger Unfallzeugen geben, falls solche anwesend sind. Außerdem schreiben Sie sich auf (eventuell mit Skizze), wie es zu dem Unfall kam, und machen ein Foto vom Unfall-Endzustand gesamt, und Einzelbilder von den Beschädigungen.
Abschließend noch zwei wichtige Tipps: Ihre Versicherungsdaten sollten Sie stets griffbereit im Handschuhfach aufbewahren, um diese an die anderen beteiligten Fahrzeuglenker weitergeben zu können. Unterschreiben Sie am Unfallort niemals eine Schuldanerkennung, selbst wenn Sie der Meinung sind, das Unglück verursacht zu haben.