Kfz Versicherung hat gekündigt – Was tun?

Auch wenn es im Regelfall der Versicherungsnehmer ist, der zum Ende eines Versicherungsjahres seine Kfz-Versicherung kündigt und zu einem neuen Anbieter wechselt, besitzt auch die Autoversicherung in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Kündigung. Hier ist ein korrektes Verhalten unerlässlich, um das zuvor versicherte Fahrzeug weiterhin wie gewohnt nutzen zu können.

In welchen Fällen eine Kfz-Versicherung die Vertragskündigung ausspricht

Seitens der Kfz-Versicherung gekündigt zu werden, ist häufig nach entstandenen Schäden und Unfällen die Folge. Nach Einschätzung der Versicherung stellt der Versicherungsnehmer ein zu großes Risiko für das Unternehmen dar, um diesen und sein Automobil weiterhin vor finanziellen Schäden zu schützen. Ausgesprochen wird die Kündigung sowohl bei einer hohen Zahl an Schadensfällen innerhalb einer kurzen Zeitspanne oder einem sehr eklatanten Schadenshergang, bei dem der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Natürlich wird die Kündigung auch nach einer Anmahnung ausstehender Beiträge möglich, der Versicherte muss folglich mehrere Versicherungsbeiträge nicht entrichtet und auf die zugehörigen Mahnungen nicht reagiert haben.

Schäden trotz einer Kündigung durch die Kfz-Versicherung begleichen

Die Versicherungsbedingungen sehen stets ein Kündigungsrecht für beide Seiten unter bestimmten Umständen vor. Beispielsweise können nach einer Schadensmeldung und -prüfung beide Seiten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Dies hat keinerlei Auswirkung auf den noch zu begleichenden Schadensfall – die Kosten trägt die bisherige Versicherung, sofern die Schadenersatzpflicht erkennbar ist und die Beitragszahlungen in angemessener Weise erfolgten. Sollten die vier Wochen verstrichen sein, ist der Versicherungsschutz durch die alte Versicherung nicht mehr wirksam, der ehemalige Versicherte muss sich dringend um einen neuen Versicherungsschutz kümmern.

Welche Eile ist nach einer Kündigung geboten

Ob eher binnen Tages- oder Wochenfrist ein neuer Versicherer zu suchen ist, hängt sehr vom Kündigungsgrund der Kfz-Versicherung ab. Wird wie in oben beschriebener Weise ein Sonderkündigungsrecht genutzt, hat der Versicherte mit vier Wochen eine angenehme Zeitspanne, in denen er sich um die zukünftige Absicherung seines Fahrzeugs kümmern kann. Bei sehr groben Verstößen gegen den Versicherungsvertrag kann dieser auch eine fristlose Kündigung vorsehen. Wird sie ausgesprochen, hat das Fahrzeug ab sofort keinen Versicherungsschutz mehr und darf folglich auch nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt werden. Wird die abrupte Vertragskündigung als unrechtmäßig wahrgenommen, kann rechtlich gegen sie vorgegangen werden.

Nicht überstürzt einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließen

Grundsätzlich bleibt bei einer Vertragskündigung durch die Kfz-Versicherung für den Betroffenen weniger Zeit für eine neue Vertragssuche als bei einer eigenständigen Kündigung, die zum Jahresende über Monate geplant und angekündigt wird. Selbst wenn nur wenige Tage oder Wochen verbleiben sollten, ist es dennoch wichtig, nicht vorzeitig abzuschließen, um zu einer beliebigen Kfz-Versicherung zu wechseln. Die Auswahl des neuen Versicherers spielt sowohl aus finanziellen Gründen eine Rolle, kann jedoch auch dank eines umfangreichen Services die anstehenden Formalitäten erheblich erleichtern.

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