Es gibt gute Neuigkeiten für Fahranfänger. Ab 2011 können Jugendliche schon ab 17 Jahren den Führerschein machen. Beim Fahren müssen sie dann allerdings von einem Beifahrer begleitet werden. An diesen werden einige Anforderungen gestellt. Er muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre Fahrpraxis besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte in der zentralen Bußgeldkartei haben. Amtlich eingetragen werden muss diese Begleitperson dann auch noch. Und sollte der eingetragene Vater gerade nicht zu Hause sein, dann ist das kein Problem, denn es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Hat man diese Hürden überwunden und die Führerscheinprüfung bestanden, dann kann es ab 2011 also bereits mit 17 Jahren losgehen.
Bereits mit 16,5 Jahren können Jugendliche sich in einer Fahrschule anmelden. Die Eltern müssen der Anmeldung zustimmen. Hat der Jugendliche dann die theoretische Prüfung bestanden, so kann er frühestens einen Monat vor seinem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung ablegen. Hat er diese Prüfung dann bestanden, erhält er keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung zum begleiteten Fahren. Ab 18 Jahren kann der Jugendliche dann einen normalen Führerschein beantragen und sein Fahrzeug allein lenken. Beachten sollte man aber, dass die Ausnahmegenehmigung nur in Deutschland gilt und in anderen Ländern nicht anerkannt wird.
Bundesweite positiv ausgefallene Modellversuche haben die Bundesregierung bewogen, dass begleitete Fahren gesetzlich zu regeln. Es gibt in zahlreichen Bundesländern bereits seit 2004 befristete Projekte zum Fahren ab 17 Jahren. Seit Einführung der Modellversuche haben rund 380.000 Jugendliche an den Modellversuchen teilgenommen und die Resonanz ist durchweg positiv. Die Fahrkompetenz der Fahranfänger hat sich erheblich verbessert. Und so soll nun mit dem von Verkehrsminister Ramsauer vorgelegten Gesetzentwurf, den alle Fraktionen gebilligt haben, eine dauerhafte gesetzliche Grundlage geschaffen werden