Außerordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung - Wie und wann?

Normalerweise haben Sie immer zum Ende des Versicherungsjahres die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung innerhalb der im Vertrag festgeschriebenen Frist zu kündigen. Diese beträgt im Regelfall einen Monat. Wer also per 31.12 kündigen möchte, muss das entsprechende Schreiben spätestens am 30.11. an seine Autoversicherung gesendet haben. Allerdings gibt es auch einige Sonderfälle. Sobald ein derartiger Fall eintritt, ist eine außerordentliche Kündigung, ohne Einhaltung der genannten Fristen möglich.

Der Kfz-Versicherer hat die Beiträge erhöht

Sobald der Versicherer die Beiträge Ihrer Autoversicherung erhöht, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Das Gleiche gilt zusätzlich auch, wenn sich wichtige, ursprünglich vereinbarte Vertragsbedingungen, Regional- oder Typklassen verändern. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie lediglich einen Monat nach Bekanntwerden der Änderung Zeit haben, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Meistens kommen die Änderungsmeldungen der Versicherer gegen Jahresende. Sollte die Bekanntmachung jedoch erst im Januar des darauffolgenden Jahres erfolgen, dürfen Sie noch rückwirkend zum 31.12. kündigen.

Sie wechseln das Fahrzeug

Sobald Ihr Auto abgemeldet ist, endet auch automatisch die bisher gültige Versicherung. Der Vertrag ist mit dem von der Zulassungsbehörde unterschriebenen Abmeldeformular praktisch beendet. Melden Sie nun ein neues Fahrzeug an, haben Sie freie Wahl bezüglich der künftigen Autoversicherung.

Es ist ein Schaden eingetreten

Dieser Fall ist ein wenig komplizierter. Im Schadensfall ist nämlich sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer berechtigt, eine außerordentliche Kündigung zu vollziehen. Innerhalb eines Monats, nachdem die Schadensregulierung erfolgte, kann von beiden Seiten aus gekündigt werden. Allerdings bleibt für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Beitragszahlung bis zum Jahresende weiter bestehen, während der Versicherungsschutz mit einem Schlag wegfällt. Hier gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, genau zu überlegen und nicht vorschnell zu handeln. Sollte nach Schadensregulierung dagegen der Versicherer kündigen, bekommen Sie die Jahresprämie anteilig zurück und können sich davon ohne Probleme eine neue Kfz-Versicherung leisten.

Vergleichen ist das A und O

Wer ein Kfz besitzt und fahren möchte, benötigt eine Autoversicherung. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und auch gut so. Allerdings gibt es innerhalb der verschiedenen Anbieter große Unterschiede bezüglich der Beitragssätze und Leistungen. Bitte überstürzen Sie nichts und vergleichen Sie in Ruhe. Ganz egal, ob beim Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens oder auf unserem Vergleichsportal: Informieren, Nachrechnen, Vergleichen und besonnenes Handeln helfen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kfz-Versicherung zu finden und viel Geld zu sparen. Ganz egal, ob es um eine außerordentliche Kündigung handelt oder nicht.

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