Was muss ab Februar 2023 in den Verbandskasten?

Ab Februar 2023 gibt es einige Neuerungen, was den Inhalt von Verbandskästen betrifft. Diese Änderungen betreffen vor allem die DIN-Norm 13164, welche die Mindestausstattung von Verbandskästen regelt. Doch in Zeiten der COVID-19 Pandemie gibt es noch eine weitere wichtige Maßnahme, die bei der Ersten Hilfe beachtet werden muss: die Maskenpflicht.

Zunächst einmal müssen alle Verbandskästen, die ab Februar 2023 neu produziert werden, über ein zusätzliches Verbandpäckchen verfügen. Dieses Verbandpäckchen soll dabei helfen, bei größeren Verletzungen schnell reagieren zu können und den Betroffenen schnellstmöglich Erste Hilfe zu leisten. Es besteht aus einer sterilen Wundauflage sowie einer elastischen Binde, die zur Fixierung des Verbandes dient.

Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen, was den Inhalt von Verbandskästen betrifft. So müssen ab Februar 2023 alle Verbandskästen über mindestens eine Rettungsdecke verfügen. Diese kann bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen wie einem Schock dazu beitragen, den Betroffenen vor Auskühlung oder Überhitzung zu schützen.

Des Weiteren müssen Verbandskästen ab Februar 2023 über mindestens ein Beatmungstuch verfügen. Dieses dient dazu, im Notfall eine Mund-zu-Mund-Beatmung oder eine Beatmung über eine Beatmungsmaske durchzuführen. Das Beatmungstuch ist dabei eine einfache Möglichkeit, eine Infektionsübertragung zu vermeiden und den Betroffenen zu schützen.

Eine weitere Neuerung betrifft das Desinfektionsmittel. Ab Februar 2023 müssen Verbandskästen über ein alkoholisches Desinfektionsmittel verfügen, das zur Wundreinigung und Desinfektion genutzt werden kann. Dieses Desinfektionsmittel soll dabei helfen, Infektionen zu vermeiden und eine schnelle Wundheilung zu unterstützen.

Zudem müssen Verbandskästen ab Februar 2023 über eine Augenspülflasche verfügen. Diese kann im Falle einer Augenverletzung dazu genutzt werden, die Augen schnell und effektiv auszuspülen und somit eine mögliche Schädigung des Auges zu minimieren.

Schließlich müssen Verbandskästen ab Februar 2023 auch über mindestens eine Kälte-Sofortkompresse verfügen. Diese kann bei Verletzungen wie Prellungen oder Verstauchungen dazu genutzt werden, die Schmerzen zu lindern und die Schwellung zu reduzieren. Die Kälte-Sofortkompresse ist dabei eine schnelle und einfache Möglichkeit, die betroffene Stelle zu kühlen und somit eine schnelle Linderung der Beschwerden zu erreichen.

Doch was hat die Maskenpflicht mit der Ersten Hilfe zu tun? Durch das Tragen von Masken kann die Übertragung von Krankheitserregern reduziert werden.

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