Eine Kfz-Versicherung ist üblicherweise ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft und hat eine feste Laufzeit. Die Dauer der Gültigkeit hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab, die zwischen beiden Parteien vereinbart werden. In der Regel gilt eine Kfz-Versicherung für ein Jahr.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Versicherungsnehmer kündigt den Vertrag oder die Versicherungsgesellschaft kündigt den Vertrag.
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist jederzeit möglich, allerdings gelten hierbei Fristen, die je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft variieren können. In der Regel muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eingegangen sein. Kfz-Versicherungsverträge laufen jedoch in der Regel bis zum 31.12.
Ein jährlicher Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen, da es hierbei häufig zu Einsparungen bei den Versicherungsbeiträgen kommen kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch hier Fristen einzuhalten sind und die Kündigung des alten Vertrags fristgerecht erfolgen muss, um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden. Stichtag für den Wechsel ist der 30.11. mit Kündigung zum 31.12.
Insgesamt ist es wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung genau zu lesen und die Fristen für Kündigungen und Wechsel einzuhalten, um eine lückenlose Absicherung des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Sollte Ihre Kfz-Versicherung eine Beitragserhöhung im laufenden Jahr vollziehen, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch eine Abmeldung des Fahrzeugs kann einen Kündigungoption darstellen, da in diesem Fall kein Versicherungsschutz mehr benötigt wird. Die Abmeldung des Fahrzeugs sollte in diesem Fall jedoch unverzüglich bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Häufig melden die Zulassungsstellen die Fahrzeugabmeldung auch der Versicherung. Mit dieser Option kann man die Kfz-Versicherung theoretisch auch im laufenden Jahr wechseln, wenn man im Anschluss das Fahrzeug mit einer anderen Kfz-Versicherung und einer eVB-Nummer erneut anmeldet.