Ein Unfall beim Autofahren, besonders beim Aus- oder Einparken, ist schnell passiert. Oft bemerkt der Unfallverursacher den leichten Anstoß am anderen Fahrzeug gar nicht, sondern stellt erst zu Hause fest, dass sein eigenes Auto beschädigt ist, und er daher wohl auch am Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Schaden verursacht hat. Darum stellt sich für viele die Frage: Was soll man dann tun?
Schnell handeln und keine Zeit verlieren! Was mache ich zuerst? Man sollte versuchen, nachzuvollziehen, wo es zu dem Unfall gekommen sein konnte. Eine Möglichkeit besteht darin, die an diesem Tag gefahrene Strecke nochmals abzufahren, um sich besser daran erinnern zu können bzw. eventuelle Anzeichen für einen Unfall zu finden. Auch wenn ich den Unfall erst zu Hause bemerke und noch keine Einzelheiten kenne, sollte der Schaden unbedingt der Versicherung gemeldet werden, und zwar so schnell wie möglich. Viele Versicherungen haben ein Zeitlimit von 24 Stunden, um einen Schaden zu melden, ansonsten wird keine Zahlung geleistet. Anschließend sollte der Unfall auf jeden Fall der Polizei gemeldet werden. Was mache ich, wenn der Schaden relativ klein und unbedeutend aussieht? Auch dann sollte eine Meldung gemacht werden, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden. Andere Personen könnten den Unfall bemerkt haben und als Zeugen bei der Polizei aussagen, auch wenn ich den Unfall erst zu Hause bemerke.
Die aktuelle Rechtslage spricht von der akustischen, optischen und taktilen Wahrnehmbarkeit von Unfällen. Man versucht also festzustellen, ob der Autofahrer den Unfall gesehen oder gehört haben sollte bzw. ob ein Ruck wahrnehmbar gewesen ist. Dies wird meist durch ein Gutachten eines Sachverständigen anhand eines Schadenbildes festgestellt. Wenn belegt wird, dass der Verursacher den Unfall oder Zusammenstoß nicht bemerken konnte, bleibt dieser straflos. In allen anderen Fällen wird jedoch, trotz gegenteiliger Beteuerungen des Unfallverursachers, eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet.
Es sollte unbedingt ein Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, mit der Verteidigung beauftragt werden. Es gilt also: Wenn ich den Unfall erst zu Hause bemerke, bin ich in der Beweispflicht. Dies sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn die Folgen können fatal sein – Führerscheinentzug, Geldstrafe oder sogar eine Vorstrafe.