Kfz-Versicherung: Warum werden Garagenrabatte gewährt?

Garagenrabatt

Wer heute eine Kfz-Versicherung abschließen möchte ist natürlich darauf bedacht einen möglichst günstigen Beitrag auszuhandeln. Dabei gilt es alle kostensenkenden Varianten auszuschöpfen. Eine solche Möglichkeit Beiträge innerhalb einer Kfz-Versicherung zu senken ist der sogenannte Garagenrabatt der von den meisten Autoversicherungen angeboten wird.

Garagen im Sinne der Kfz-Versicherung

Beim Garagenrabatt handelt es sich um eine spezielle Form der Beitragsminderung. Diese Prämienvergünstigung wird in der Regel gewährt, wenn das Fahrzeug des Kunden nicht auf einem Parkplatz oder auf der Straße, sondern in einer Garage abgestellt wird. Als Garagen im Sinne der Kfz-Versicherung gilt eine Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage. Auch ein Carport oder ein nach außen abgeschirmter Abstellplatz kann einen Garagenrabatt und somit zu günstigeren Beitragszahlungen führen.

Warum werden Garagenrabatte gewährt?

Verschiedene Versicherungsgesellschaften erstellen in regelmäßigen Abständen Schadensstatistiken. Dabei wird untersucht, wo und wann bei abgestellten Fahrzeugen die meisten Schäden verursacht werden. Im Ergebnis ließ sich feststellen, dass Fahrzeuge, die in einer Garage oder Tiefgarage abgestellt wurden in erheblich weniger Schadensfällen verwickelt sind. Gründe hierfür liegen vor allem in dem wesentlich sichereren Schutz einer Garage. Diebstähle, Marderbisse und Witterungsschäden kommen in einer Garage oder Tiefgarage deutlich weniger vor. Das Gleiche gilt für Beschädigungen des Autos aufgrund von Vandalismus. Da sich so auch die Kosten der Versicherung senken gewähren Autoversicherer meist einen Rabatt von bis zu fünf Prozent. Die Höhe der Rabattierung variiert allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Erhält der Versicherungsnehmer die gewünschte Beitragsvergünstigung im Rahmen eines Garagenrabattes, hat dieser einige Verpflichtungen übernommen. Somit ist der Fahrzeughalter verpflichtet das versicherte Auto in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in der Garage bzw. Tiefgarage unterzubringen. Am Tag darf der Wagen frei abgestellt werden. Wie ist aber die Situation zu bewerten, wenn das Fahrzeug nicht wie vereinbart in der Garage steht? Dann könnte eine sogenannte Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vorliegen.

Obliegenheitsverletzungen

Immer, wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, ergeben sich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Im Versicherungsjargon wird von Obliegenheiten gesprochen. Daher ist es für ein intaktes Vertragsverhältnis unbedingt notwendig keine Verletzung dieser Pflichten (Obliegenheiten) zu begehen. Eine wichtige Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist die regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge. Im Gegenzug gewährleistet die Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsleistung im Rahmen des abgeschlossenen KFZ-Versicherungsvertrages. Neben der Beitragszahlung hat der Versicherte aber noch weitergehende Obliegenheiten. So besteht als Grundlage für einen Garagenrabatt die Verpflichtung das Auto zu einer bestimmten Zeit in einer Garage oder Tiefgarage abzustellen. Sollte das Auto jedoch nicht zum angegebenen Zeitpunkt in der Garage oder Tiefgarage stehen, so handelt es sich aber nicht gleich um eine Obliegenheitsverletzung. In diesem Fall ist vielmehr entscheidend, ob das Fahrzeug überwiegend in der Garage steht oder nicht. Anders verhält es sich, wenn bei Abschluss der Kfz-Versicherung wissentlich falsche Angaben gemacht werden. Das wäre zum Beispiel gegeben, wenn tatsächlich keine Garage besteht, obwohl dies bei Vertragsschluss vom Versicherungsnehmer angegeben wurde, um in den Genuss eines Garagenrabattes zu kommen. Hier handelt es sich zweifellos um eine Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Kfz-Versicherung.

Folgen einer Obliegenheitsverletzung

Um einen Garagenrabatt zu gewähren muss die Versicherungsgesellschaft den Angaben des Versicherten vertrauen können. Kommt es aber zu einer Obliegenheitsverletzung, so kann die Gesellschaft im Falle eines eingetretenen Versicherungsschaden die vertragliche Versicherungsleistung ablehnen. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer er bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann es sogar zu einer Aufhebung des Versicherungsverhältnisses kommen. Zudem hat die Kfz-Versicherungsgesellschaft eventuell des Recht seinen Garagenrabatt vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Ferner könnte auch ein Versicherungsbetrug durch Erschleichen eines Garagenrabatt vorliegen.

Rechte und Pflichten beim Garagenrabatt

Wird ein Garagenrabatt in Anspruch genommen, so sollte ein Stellplatz in einer Garage oder auch Tiefgarage tatsächlich bestehen. Außerdem muss das Auto dort auch regelmäßig über Nacht abgestellt werden. Sollte der Wagen trotzdem in der Nacht draußen geparkt sein und tritt ein Versicherungsfall ein, so trifft den Versicherungsnehmer die sogenannte Beweislast. Das heißt, der Versicherte muss nachweisen, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt und das Auto sonst überwiegend in der Garage oder Tiefgarage steht. Sollte eventuell keine Garage mehr zur Verfügung stehen, so sollte dies der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden, ansonsten drohen empfindliche Vertragsstrafen. Auch hier handelt es sich um eine sogenannte Obliegenheit im Rahmen der Kfz-Versicherung.

Sonderfall Tiefgarage

Sollte es vorgesehen sein den Wagen über Nacht in einem Parkhaus oder einer unterzubringen, so mus zuvor die Rabattwürdigkeit festgestellt werden. Zudem ist es ratsam sich die Rabattfähigkeit des Stellplatzes schriftlich von der Kfz-Versicherung bestätigen zu lassen. Auf diese Weise können unnötige und unliebsame Überraschungen vermieden werden. kfz-versicherung-parken-garagenrabatt

Wer kann einen Garagenrabatt beanspruchen?

In der Regel erhalten Versicherungsnehmer einen Garagenrabatt, wenn sie eine Garage besitzen oder ihnen eine Garage zur Verfügung steht. Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren auch Stellplätze in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier neben der Versicherungsgebühr auch noch die Miete für den Einstellplatz hinzukommt. Die wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines Garagenrabattes ist, neben dem Einstellplatz, die Garantie des Versicherten sein Fahrzeug entsprechend der Kfz-Versicherung regelmäßig über Nacht dort abzustellen.

Für wen ist ein Garagenrabatt interessant?

Versicherungsgesellschaften ziehen es vor, wenn der Kunde eine Garage oder einen vergleichbaren sicheren Stellplatz für sein Auto hat. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines zu regulierenden Schadens erheblich reduziert. Fraglich ist ob es sich lohnt, extra für die Beitragsreduzierung eine Garage anzumieten oder zu kaufen. Dies ist sicherlich bei besonders hohen Versicherungsbeiträgen in Erwägung zu ziehen. In diesem Fall könnte sich die Anschaffung einer Garage nach einigen Jahren amortisieren. Außerdem wird der Wertbestand eines Fahrzeuges durch eine Garage wesentlich erhöht, da es zum Beispiel keinen wertmindernden Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist. Jedoch lohnt sich eine solche Investition nur bei besonders teuren Luxusautos. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich eine so kostspielige Anschaffung wegen der nur geringen Rabattierung von höchstens fünf Prozent nicht wirklich lohnt. In diesem Fall wäre unter Umständen ein Verzicht auf den Garagenrabatt anzuraten.

Fazit: Wer Eigentümer einer Garage ist sollte auf jeden Fall nach einem Garagenrabatt fragen. Aber auch hier empfiehlt es sich genau zu vergleichen, denn die Versicherungsgesellschaften haben diesbezüglich meist unterschiedliche Vertragskonditionen. Insbesondere der Umfang des Versicherungsschutzes bei einem in der Garage eingetreten Versicherungsschadens kann sehr differenziert ausfallen. Zudem ist zu beachten, dass mit der Gewährung eines Garagenrabattes auch gewisse Obliegenheiten verbunden sind. Nur wer sicher ist diese Verpflichtungen wie das Parken des Autos auf dem vorgesehenen Einstellplatz erfüllen zu können sollte nach einer Beitragsreduzierung nachfragen. Generell gesehen ist die Gewährung eines Garagenrabattes positiv zu sehen. Denn so werden manche Versicherungsnehmer über die Anmietung eines Parkplatzes in einer sicheren Tiefgarage überlegen. Zudem wird die immer mehr ausschweifende Kriminalität wie Diebstahl und Vandalismus nachhaltig bekämpft.

Previous Post Next Post