Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Im Bereich Kfz-Versicherung hört man immer öfter den Begriff grobe Fahrlässigkeit. Aber was ist damit gemeint?

In der Regel meint man damit Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch die eigene Vollkaskoversicherung abgedeckt werden sollen. Einige Beispiele hierfür sind, dass das Fahrzeug gestohlen wurde, weil man den Schlüssel aus Versehen stecken ließ oder es kommt zu einem schweren Unfall, weil der Autobesitzer mit abgefahrenen Reifen unterwegs war. Das sind nur zwei Beispiele, bei denen sich die Versicherungen mit Recht weigern, den Schaden zu ersetzen. Kann die Kfz-Versicherung dem Halter diese grobe Fahrlässigkeit nachweisen, kann es unter Umständen auch dazukommen, dass sich der Fahrzeughalter eine Anzeige einhandelt und von der Versicherung mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt wird.

Wer aber entscheidet, ob es sich um eine grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung handelt? Es wird auf keinen Fall pauschal entschieden, sondern jeder Fall wird exakt abgewägt und in der Regel entscheidet ein Richter im Rahmen des Verkehrsrechts, ob es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handelt oder nicht. Die Beweislast hierfür liegt immer bei der Versicherung. In der Vollkasko wird der Schaden dann nur teilweise von der Kfz-Versicherung übernommen. Anders sieht dies bei der Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Hier kann die Regulierung des Schadens komplett abgelehnt werden, wenn der Tatbestand grobe Fahrlässigkeit erwiesen ist.

Previous Post Next Post