Wer zu einer neuen Kfz-Versicherung wechseln möchte, um z. B. von günstigeren Jahresbeiträgen zu profitieren, sollte großes Interesse an der Übermittlung aller Daten der Vorversicherung haben. Eine solche Vorversicherung ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer bereits eine etwas größere Erfahrung hinter dem Steuer besitzt und wenigstens einmal zuvor schon bei einer Kfz-Versicherung Kunde war. Hierdurch hat sich ein Versicherungsverlauf ergeben, der vor allem die individuelle Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Wurde über viele Jahre hinweg bei der Vorversicherung kein Schaden gemeldet und hierdurch eine sehr gute Schadenfreiheitsklasse erreicht, lässt sich dieser Vorteil auch zur neuen Versicherung mit hinüberretten.
Wie hoch der Jahresbeitrag in der Kfz-Versicherung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren wird vom Versicherungsnehmer aktiv beeinflusst und als Schadenfreiheitsklasse bezeichnet. Diese bringt zum Ausdruck, über wie viele Jahre hinweg der Versicherte unfall- bzw. schadenfrei gefahren ist und die Versicherung somit keine Leistungen zu erbringen hatte. Je länger dieser Zustand vorherrscht, umso sicherer wird der Versicherungsnehmer in seiner Fahrweise eingeschätzt. Hierdurch senkt sich der Versicherungsbeitrag im Laufe der Jahre schrittweise ab, ausschließlich die Meldung und finanzielle Begleichung eines Schadens führt wieder zur Herabstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und somit zu höheren Versicherungsbeiträgen.
Die anrechenbare Schadenfreiheitsklasse ergibt sich automatisch aus dem Versicherungsverlauf heraus und kann grundsätzlich zur neuen Kfz-Versicherung mit herübergerettet werden. Natürlich erfolgt dies nicht nach Treu und Glauben durch den Versicherungsnehmer, stattdessen ist der neuen Versicherung ein entsprechendes Dokument der Vorversicherung vorzulegen. Aus diesem Dokument wird deutlich, über welchen Zeitraum ein Versicherungsschutz Bestand und wie der Schadensverlauf in dieser Zeit war. Sollte es hier keine Beanstandungen geben, wird die aktuelle SF-Klasse einfach von der neuen Versicherung übernommen bzw. zum nächsten Versicherungsjahr hin auf die nächste Stufe erhöht.
Sollte es nicht möglich sein, eine Vorversicherung für das gleiche Kfz bei einem neuen Versicherer geltend zu machen, findet eine Einstufung in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse statt. Genau dieser Fall ist zu vermeiden, da hiermit erheblich höhere Versicherungskosten für erfahrene und sichere Fahrzeughalter verbunden sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, nicht nur die alte Versicherung rechtzeitig über das Wechselvorhaben aufzuklären, sondern bestehende Schulden rechtzeitig zu begleichen. Sollte beispielsweise ein Versicherungsbeitrag noch ausstehen, nimmt sich die alte Versicherung das Recht heraus, die Weitergabe des Schadensverlaufs an die neue Versicherung zu verweigern. Das Nachzahlen ausstehender Beiträge ist hierbei langfristig die deutlich preisgünstigere Alternative.